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IVD Beabsichtigter Zweck: Warum es unter IVDR wichtiger denn je ist

Unter IVDR sind klare und spezifische IVD Kriterien für die vorgesehene Verwendung erforderlich und stellen erhebliche Herausforderungen für Hersteller dar, die eine CE Kennzeichnung und globalen Marktzugang anstreben. Da neue Compliance-Fristen näher rücken, stellt sich die Frage: Wie können Hersteller Risiken managen und regulatorische Verzögerungen und Störungen in ihren Marktstrategien vermeiden?

Veröffentlicht am:
21. März 2025

Dieser Artikel wurde ursprünglich in MedTech Intelligence veröffentlicht.

Von Dr. Oliver Eikenberg

Für IVD-Hersteller war die Zweckbestimmung schon immer ein grundlegender Aspekt eines Medizinprodukts, der dessen Leistungsansprüche und Verwendung in einem bestimmten klinischen Umfeld definierte. Unter der In-vitro-Diagnostika-Verordnung (IVDR) der EU kommt dieser Definition nun jedoch ein noch größeres regulatorisches Gewicht zu. Die IVDR verlangt von den Herstellern eine beispiellose Präzision bei der Formulierung der Zweckbestimmung, was sich auf alles auswirkt – von der Produktklassifizierung und dem Risikomanagement bis hin zur klinischen Bewertung und Marktzulassung.

Der Übergang von der IVD-Richtlinie (IVDD) zur IVDR markiert einen grundlegenden Wandel der regulatorischen Erwartungen. Hersteller können sich nicht mehr auf weit gefasste Zweckbestimmungen verlassen; stattdessen erfordert die IVDR klare, spezifische Kriterien, die definieren, wie ein Test verwendet wird, für wen, in welchem klinischen Kontext und mit welchen Einschränkungen. Der offizielle Leitfaden der Europäischen Kommission verstärkt diesen Wandel und betont die Einführung eines risikobasierten Klassifizierungssystems sowie strengere Anforderungen an die klinische Evidenz.

Während diese Änderungen die Patientensicherheit und Transparenz verbessern, stellen sie auch erhebliche Herausforderungen für Hersteller dar, die eine CE-Kennzeichnung und globalen Marktzugang anstreben. Da die IVDR-Compliance-Fristen näher rücken, riskieren Hersteller, die jetzt nicht handeln, hinter die Konkurrenz zurückzufallen, regulatorische Verzögerungen zu erleiden und ihre Marktstrategie zu gefährden.

Warum hat die IVDR die Anforderungen an die Zweckbestimmung verschärft?

Mit der IVDR werden zwei grundlegende Änderungen eingeführt, die sich direkt auf die Hersteller auswirken. Erstens ersetzt sie den bisherigen listenbasierten Klassifizierungsansatz durch ein risikobasiertes Klassifizierungssystem, das sich an internationalen Regulierungsstandards orientiert. Dieses System unterteilt IVDs in vier Klassen, die von geringem Risiko (Klasse A) bis zu hohem Risiko (Klasse D) reichen, um sicherzustellen, dass die behördliche Aufsicht im Verhältnis zum Patientenrisiko steht. Zweitens betont die IVDR die Bedeutung der klinischen Evidenz: Sie verlangt von den Herstellern, über die rein analytische Validierung hinauszugehen und nachzuweisen, wie ihre Produkte in der realen klinischen Praxis abschneiden.

Im Gegensatz zur IVDD, bei der die Klassifizierung eines IVD weitgehend vom gemessenen Analyten abhing, berücksichtigt die IVDR nun das breitere klinische Anwendungsszenario, die Zielgruppe und die Art und Weise, wie das Produkt in andere Technologien integriert ist. Dieser Wandel, der in Anhang I, 20.4.1(c) dargelegt wird, verlangt von den Herstellern, genau zu definieren, wie ihr Test verwendet wird, welche spezifische Patientengruppe er bedient und ob er für Diagnose, Screening oder Überwachung gedacht ist. Diese Änderungen haben erhebliche Auswirkungen auf die Zulassungswege, da sie das Klassifizierungsverfahren verschärfen und eine fundiertere Begründung seitens der Hersteller erfordern.

Wie sich dies auf IVD-Hersteller auswirkt

Zum ersten Mal müssen IVD-Hersteller ihre Zweckbestimmung und die damit verbundenen Leistungsansprüche explizit im Einklang mit den neuen Standards der IVDR definieren. Unter der IVDD waren Zweckbestimmungen oft allgemein gehalten und rein analytischer Natur. Eine typische Angabe könnte lauten, dass ein IVD-Test zur Messung eines bestimmten Parameters in menschlichem Plasma gedacht sei und nur für den professionellen Gebrauch bestimmt sei. Unter der IVDR muss derselbe Test jedoch nun Details dazu enthalten, wie er durchgeführt wird – ob es sich um einen automatisierten oder manuellen Prozess handelt –, welche Art von Probe er verwendet, welche spezifische Altersgruppe und Erkrankung er anspricht und ob er für Screening, Diagnose oder eine andere klinische Anwendung gedacht ist.

Diese Verschiebung schränkt die Flexibilität ein, die Hersteller früher hatten. Aufgrund der strengeren Anforderungen der IVDR müssen sich Anwender im klinischen Bereich nun strikt an die angegebene Zweckbestimmung halten. Wenn ein Labor den Test außerhalb der vom Hersteller definierten Angaben verwendet, gilt dies als Off-Label-Use, was eine zusätzliche Validierung durch das Labor erfordert. Diese Einschränkung stellt für vertriebsorientierte Hersteller eine besondere Herausforderung dar, da sie möglicherweise die Art und Weise einschränkt, wie ihre Produkte vermarktet und in der klinischen Praxis eingesetzt werden. Daher werden viele ältere IVD-Produkte (sog. Legacy Devices), die das Verfahren der Benannten Stelle (NB) bestanden haben und für die Vermarktung unter der IVDR infrage kommen, immer noch unter der IVDD vermarktet.

Über regulatorische Anpassungen hinaus stellen diese Änderungen erhebliche betriebliche und finanzielle Herausforderungen dar, insbesondere für kleine und mittlere Hersteller, denen oft die Ressourcen fehlen, um den Übergang effizient zu bewältigen. Im Gegensatz zu größeren Unternehmen mit dedizierten Zulassungsteams müssen kleinere Unternehmen die Komplexität der Einhaltung der Vorschriften bewältigen und gleichzeitig die mit der Erstellung klinischer Evidenz, der Aktualisierung von Risikobewertungen und der Gewährleistung einer konsistenten Dokumentation verbundenen Kosten tragen.

Wie Regulierungsbehörden die Zweckbestimmung zur Klassifizierung von IVDs unter der IVDR nutzen

Die Zweckbestimmung ist nicht nur eine Beschreibung des Produkts – sie bildet die Grundlage für die Klassifizierung unter der IVDR und beeinflusst alles von der Risikobewertung bis zum Konformitätsbewertungsverfahren. Ein Reagenz, das beispielsweise Teil eines automatisierten Systems ist, kann eine zusätzliche behördliche Prüfung auslösen, die eine Überprüfung des entsprechenden Instruments und der Software erforderlich macht. Ebenso würde ein Companion-Diagnostic-IVD eine Abstimmung mit den nationalen Behörden oder der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) erfordern, um die Übereinstimmung mit den Zulassungen für therapeutische Produkte sicherzustellen.

Für IVDs mit hohem Risiko, insbesondere solche der Klasse D, ist die Einbeziehung europäischer Referenzlaboratorien (EURLs) erforderlich, um die Leistung und Zuverlässigkeit des Produkts zu überprüfen. Bevor eine Benannte Stelle mit der Bewertung der technischen Dokumentation (Technical Documentation Assessment, TDA) beginnen kann, muss sie zunächst die Zweckbestimmungserklärung des Herstellers anhand der acht in Anhang I, 20.4.1(c) aufgeführten Kriterien validieren. Wenn die bereitgestellten Informationen unklar oder inkonsistent sind, muss der Hersteller unter Umständen nicht nur die Zweckbestimmung, sondern auch zugehörige Dokumente wie Leistungsbewertungsberichte und Risikobewertungen überarbeiten. In einigen Fällen müssen Hersteller zusätzliche klinische Studien durchführen, was das CE-Kennzeichnungsverfahren und den Markteintritt verzögert.

Die geschäftlichen Risiken einer unzureichenden Zweckbestimmung

Das Versäumnis, eine klare, IVDR-konforme Zweckbestimmung zu definieren, kann erhebliche geschäftliche Risiken bergen. Eine der unmittelbarsten Folgen betrifft die technische Dokumentation. Wenn die Zweckbestimmung nicht mit den detaillierten Anforderungen der IVDR übereinstimmt, müssen Hersteller unter Umständen mehrere Dokumente überarbeiten, darunter Risikomanagementdateien, Berichte über die klinische Evidenz und Gebrauchsanweisungen. Diese Überarbeitungen können zeitaufwändig und kostspielig sein, insbesondere für Unternehmen mit großen Produktportfolios, die von der IVDD auf die IVDR umstellen.

Über die Dokumentationsprobleme hinaus kann die Nichterfüllung der Zweckbestimmungsanforderungen der IVDR zu Verzögerungen bei den Überprüfungsfristen der Benannten Stelle führen. Gemäß der EU-Verordnung 2024/1860 gibt es eine 2,5-jährige Übergangsfrist für Altgeräte. Wenn eine Zweckbestimmungserklärung als unzureichend erachtet wird, kann eine Benannte Stelle einen Antrag ablehnen oder ihn zur Überprüfung ans Ende der Warteschlange stellen. Angesichts der hohen Nachfrage nach Dienstleistungen Benannter Stellen unter der IVDR könnten solche Verzögerungen dazu führen, dass einige Hersteller die gesetzlichen Fristen überschreiten, was dazu führt, dass sie ihre Produkte in der EU nicht mehr legal vermarkten dürfen.

Die Risiken gehen über den EU-Markt hinaus. Viele Länder erkennen die CE-Kennzeichnung als Voraussetzung für die Registrierung an. Wenn ein IVD-Produkt nicht rechtzeitig eine CE-Kennzeichnung erhält, kann es auch in Nicht-EU-Märkten zu regulatorischen Hindernissen kommen. Dies könnte globale Vermarktungsstrategien stören und Unternehmen dazu zwingen, zusätzliche Ressourcen in alternative Zulassungswege zu investieren oder den Verlust von Marktanteilen zu riskieren.

IVDR-Konformität ist eine strategische Notwendigkeit

Der Übergang von der IVDD zur IVDR ist mehr als nur eine regulatorische Änderung – er verändert grundlegend die Art und Weise, wie IVD-Hersteller ihre Produkte definieren und positionieren. Die Zweckbestimmung spielt heute eine zentrale Rolle bei der Compliance und hat direkten Einfluss auf die Klassifizierung, das Risikomanagement, die klinische Validierung und die Fähigkeit eines Produkts, die CE-Kennzeichnung zu erhalten und in den EU-Markt einzutreten. Bei strengerer behördlicher Kontrolle sind vage oder weit gefasste Zweckbestimmungen nicht mehr tragbar. Jedes Detail muss präzise, begründet und auf die IVDR-Anforderungen abgestimmt sein.

Gleichzeitig bietet dieser Wandel eine Chance. Hersteller, die einen proaktiven Compliance-Ansatz verfolgen, können die strengeren Rahmenbedingungen der IVDR in einen Wettbewerbsvorteil verwandeln. Eine klar definierte Zweckbestimmung beschleunigt nicht nur die Zulassung, sondern stärkt auch die Glaubwürdigkeit bei Aufsichtsbehörden und Gesundheitsdienstleistern. Letztendlich sind diejenigen, die sich frühzeitig anpassen, besser aufgestellt als Wettbewerber, die noch immer mit Compliance-Herausforderungen zu kämpfen haben, und sorgen so für mehr Stabilität in einer sich verändernden Regulierungslandschaft.

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