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Vereinigtes Königreich

MHRA UK-Registrierung und Zulassung von Medizinprodukten

Preise
Autorisierte Vertretung im Vereinigten Königreich ab 2.000 $/Jahr. Nutzen Sie unseren Gebührenrechner, um Ihren sofortigen Kostenvoranschlag zu erhalten.

Für die Registrierung Medizinprodukte im Vereinigten Königreich müssen Medizinprodukteunternehmen die britische MDR einhalten und die UKCA-Kennzeichnung erhalten. Unternehmen mit Sitz außerhalb des Vereinigten Königreichs müssen außerdem einen Vertreter im Land beauftragen, der mit der MHRA, der britischen Geräteregulierungsbehörde, in Kontakt bleibt.

Pure Global vereinfacht den Prozess durch lokale Unterstützung und Vertretung, alles gegen eine jährliche Pauschalgebühr.

MHRA UK
$17.67b
MD-Marktgröße
6.5%
MD-Markt-CAGR
$2.35b
IVD-Marktgröße
2.1%
IVD-Markt-CAGR
304,200
Sektor Beschäftigung
19%
Alternde Bevölkerung

Von unserem Büro in London aus bietet Pure Global MHRA-Konformität für alle Risikoklassen, einschließlich IVDs, Hochrisikogeräte und implantierbare Geräte. Zu unseren Leistungen im Vereinigten Königreich gehören die umfassende Vorbereitung von Einreichungen, die Unterstützung bei der DORS-Registrierung und die Vertretung durch UK Responsible Person (UKRP) für Unternehmen mit Sitz außerhalb des Vereinigten Königreichs.

Giulia Guerreschi
Spezialist für regulatorische Angelegenheiten
Medizinprodukteklassifizierung und regulatorische Wege

So registrieren Sie ein Medizinprodukt im Vereinigten Königreich

In Großbritannien auf den Markt gebrachte Medizinprodukte und IVDs unterliegen der Regulierung durch die Medicines and Healthcare products Regulatory Agency (MHRA). Die primäre Gesetzgebung ist die UK Medical Device Regulations 2002 (UK MDR 2002) und ihre Änderungen nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union.

Geräte müssen den geltenden britischen Regulierungsanforderungen entsprechen und in den meisten Fällen das UKCA-Zeichen tragen, bevor sie auf den Markt gebracht werden. Die EU-CE-Kennzeichnung wird während Übergangsfristen weiterhin für bestimmte Geräte anerkannt, wobei die endgültigen Übergangsfristen im Jahr 2028 liegen. Hersteller müssen ihre Geräte außerdem beim Device Online Registration System (DORS) der MHRA registrieren.

Ausländische Hersteller müssen eine UK Responsible Person (UKRP) ernennen, wenn sie nicht über eine im Vereinigten Königreich ansässige rechtliche Niederlassung verfügen. Das UKRP handelt im Namen des Herstellers bei der Erfüllung spezifischer regulatorischer Verpflichtungen, einschließlich der Medizinprodukte-Registrierung bei DORS und der Kommunikation mit der MHRA.

United Kingdom medical device and IVD classification

Das Vereinigte Königreich wendet ein risikobasiertes Klassifizierungssystem an, das an die EU-Vorschriften angepasst ist. Allgemeine Medizinprodukte werden gemäß der UK MDR 2002 in die Klassen I, IIa, IIb und III eingeteilt. Aktive implantierbare Medizinprodukte unterliegen bestimmten Bestimmungen. In-vitro-Diagnostika werden in allgemeine IVDs, IVDs für Selbsttests und Anhang II Liste A und Liste B IVDs eingeteilt. Die Klassifizierung bestimmt den Weg der Konformitätsbewertung und den Umfang der Beteiligung der benannten Stelle.

MHRA medical device regulatory pathways

Für Großbritannien gibt es zwei Hauptwege zur Konformitätsbewertung: UKCA-Kennzeichnung durch eine im Vereinigten Königreich zugelassene Stelle oder, während geltender Übergangsfristen, CE-Kennzeichnung gemäß EU-Gesetzgebung. Der geeignete Weg hängt von der Medizinprodukteklassifizierung, dem Standort des Herstellers und den aktuellen behördlichen Fristen ab.

Die UKCA-Kennzeichnung wird in Nordirland nicht anerkannt, wo andere Zulassungsregeln gelten.

UKCA-Route (Großbritannien-Markt)

  • Prozess: Der Hersteller führt eine Konformitätsbewertung gemäß der britischen MDR 2002 und ihren Änderungen bei einer im Vereinigten Königreich zugelassenen Stelle durch. Nach erfolgreicher Bewertung bringt der Hersteller das UKCA-Zeichen an, ernennt (falls zutreffend) einen UKRP und registriert das Gerät bei DORS.

  • Anforderungen: Die Dokumentation umfasst eine technische Akte oder ein Designdossier, das die Konformität mit den grundlegenden Anforderungen nachweist, eine Konformitätserklärung, den Nachweis eines geeigneten Qualitätsmanagementsystems (normalerweise zertifiziert nach ISO 13485), ggf. klinische Nachweise und eine den Anforderungen des Vereinigten Königreichs entsprechende Kennzeichnung.

  • Zeitplan: Die Zeitpläne für die Überprüfung hängen von der Medizinprodukteklassifizierung und dem Umfang der Bewertung durch eine im Vereinigten Königreich zugelassene Stelle ab. Geräte mit höherem Risiko haben längere Bewertungszeiträume.

  • Erneuerung: Von einer im Vereinigten Königreich zugelassenen Stelle ausgestellte UKCA-Zertifikate sind in der Regel bis zu fünf Jahre gültig. DORS muss bei Bedarf gepflegt und aktualisiert werden.

CE-Kennzeichnungsroute (während der Übergangsfristen anerkannt)

  • Prozess: Der Hersteller führt bei Bedarf eine Konformitätsbewertung gemäß geltendem EU-Recht bei einer EU-Benannten Stelle durch. Während der im britischen Recht festgelegten Anerkennungsfristen dürfen Geräte mit CE-Kennzeichnung auf dem britischen Markt in Verkehr gebracht werden. Zu diesem Zweck muss der Hersteller ein UKRP (sofern zutreffend) ernennen und die CE-gekennzeichneten Geräte in DORS registrieren.

  • Anforderungen: Zu den erforderlichen Unterlagen gehören ein technisches Dossier, das den EU-Anforderungen entspricht, eine EU-Konformitätserklärung, geltende CE-Zertifikate und die Einhaltung der britischen Registrierungs- und Kennzeichnungsbestimmungen, einschließlich der Identifizierung der verantwortlichen Person im Vereinigten Königreich, sofern zutreffend.

  • Zeitplan: Wird hauptsächlich durch EU-Konformitätsbewertungsverfahren und Verfügbarkeit gesteuert.

  • Erneuerung: CE-Zertifikate müssen gemäß den EU-Vorschriften gültig bleiben. Die weitere Platzierung auf dem britischen Markt hängt von der Einhaltung der geltenden britischen Übergangsbestimmungen ab.

Wichtige MHRA-Registrierungsanforderungen

  • Verantwortliche Person im Vereinigten Königreich: Erforderlich für Hersteller mit Sitz außerhalb des Vereinigten Königreichs, die Geräte auf den britischen Markt bringen. Die verantwortliche Person im Vereinigten Königreich muss im Vereinigten Königreich ansässig sein und ist für die Registrierung von Geräten bei der MHRA, die Aufrechterhaltung des Zugriffs auf technische Dokumentation und die Erleichterung der Kommunikation mit der MHRA (sofern zutreffend) verantwortlich

  • Registrierung bei der MHRA: Alle Medizinprodukte und IVDs müssen bei der MHRA registriert werden, bevor sie in Großbritannien auf den Markt gebracht werden. Die Registrierung erfolgt über das MHRA Device Online Registration System (DORS). Es fallen jährliche Gebühren an.

  • Kennzeichnung: Geräte müssen gegebenenfalls das UKCA- oder CE-Zeichen tragen. Im Falle einer UKCA-Kennzeichnung muss das Etikett den Namen und die Adresse der im Vereinigten Königreich verantwortlichen Person enthalten. UKRP-Angaben müssen nicht auf der Kennzeichnung von Geräten mit CE-Kennzeichnung enthalten sein, es sei denn, das Gerät trägt sowohl die CE- als auch die UKCA-Kennzeichnung. Gebrauchsanweisung und Beschriftung müssen in englischer Sprache erfolgen.

  • Verpflichtungen nach dem Inverkehrbringen: Hersteller müssen mit Unterstützung ihres UKRP Überwachungssysteme nach dem Inverkehrbringen einrichten, schwerwiegende Vorfälle und Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld an die MHRA melden und die in der britischen MDR 2002 festgelegten Wachsamkeitsanforderungen einhalten.

What documentation is required to register a medical device or IVD in Great Britain?

Die Anforderungen an die Dokumentation hängen von der Medizinprodukteklassifizierung und dem gewählten Konformitätsbewertungsweg ab. Im Allgemeinen sollten Hersteller Folgendes vorbereiten:

  • Eine vollständige technische Dokumentation, die die Konformität mit den grundlegenden Anforderungen des UK MDR 2002 für das mit der UKCA gekennzeichnete Gerät nachweist. Wenn die CE-Kennzeichnung genutzt wird, ist eine vollständige technische Dokumentation erforderlich, die die Konformität mit der geltenden EU-Gesetzgebung nachweist.

  • Eine Konformitätserklärung, die sich auf die geltende britische Gesetzgebung für Geräte mit UKCA-Kennzeichnung bezieht. Bei Nutzung der CE-Kennzeichnung muss in der Konformitätserklärung auf die geltende EU-Gesetzgebung Bezug genommen werden.

  • Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems, sofern erforderlich.

  • Dokumentation der klinischen Bewertung oder Leistungsbewertung, sofern zutreffend.

  • UKCA- oder CE-Zertifizierung durch eine zugelassene Stelle oder eine EU-benannte Stelle, sofern erforderlich.

  • Zahlen Sie die Jahresgebühren, sobald die MHRA-Medizinprodukte-Registrierung eingereicht wurde. Die MHRA-Gebühren werden auf der Grundlage des jährlichen MHRA-Gebührenzeitraums erhoben.

What is a UK Responsible Person and why do you need one?

Eine UK Responsible Person (UKRP) ist eine im Vereinigten Königreich ansässige juristische Person, die im Namen eines außerhalb des Vereinigten Königreichs ansässigen Herstellers handelt. Die verantwortliche Person im Vereinigten Königreich stellt sicher, dass die Konformitätserklärung und die technische Dokumentation erstellt wurden, registriert das Gerät bei der MHRA, kooperiert mit der MHRA bei Korrekturmaßnahmen und bewahrt Kopien der technischen Dokumentation zur Überprüfung auf. Nicht-britische Hersteller können ohne die Ernennung eines UKRP keine Geräte auf den britischen Markt bringen.

What is a UK Approved Body?

Eine im Vereinigten Königreich zugelassene Stelle ist eine Organisation, die von der britischen Regierung mit der Durchführung von Konformitätsbewertungen gemäß der britischen MDR 2002 beauftragt wurde. Zugelassene Stellen überprüfen Qualitätsmanagementsysteme, technische Dokumentation und klinische Nachweise für Geräte mit höherem Risiko, bevor sie UKCA-Zertifikate ausstellen. Nur zugelassene Stellen mit entsprechendem Kompetenzbereich dürfen bestimmte Gerätetypen beurteilen.

What are the deadlines for leveraging EU CE Marking in Great Britain?

CE-gekennzeichnete Geräte können bis zu diesen Fristen auf dem britischen Markt angeboten werden:

  • Allgemeine Medizinprodukte der EU MDD oder EU AIMDD: früher nach Ablauf des Zertifikats oder am 30. Juni 2028

  • EU-IVDD-IVDs: früher nach Ablauf des Zertifikats oder am 30. Juni 2030

  • Allgemeine Medizinprodukte der EU-MDR (einschließlich Sonderanfertigungen): 30. Juni 2030

  • EU IVDR IVDs: 30. Juni 2030

  • Selbstdeklarierte Geräte der Klasse I gemäß EU-MDR: 30. Juni 2030

  • Selbstdeklarierte Geräte der Klasse I gemäß MDD (vor dem 26. Mai 2021 deklariert und gemäß MDR hochklassifiziert): 30. Juni 2028

  • Steril- oder Messgeräte der Klasse I mit gültigem MDD-Zertifikat: 30. Juni 2028

Von den oben genannten Fristen ausgeschlossen:

  • Selbstzertifizierte Medizinprodukte der Klasse I gemäß den EU-Richtlinien, die die EU-Übergangsfristen nicht einhalten.

  • Allgemeine IVDs gemäß den EU-Richtlinien, die nicht den EU-Übergangsfristen entsprechen.

  • Maßgeschneiderte Geräte gemäß EU MDD oder EU AIMDD

Geräte, die nach diesen Fristen auf den britischen Markt gebracht werden, müssen dem britischen Konformitätsbewertungsverfahren entsprechen und das UKCA-Zeichen tragen (es sei denn, es wird eine neue gesetzliche Erweiterung eingeführt). Geräte, die vor Ablauf der Frist rechtmäßig auf den britischen Markt gebracht wurden, dürfen weiterhin bereitgestellt oder in Betrieb genommen werden. Für jede Neuplatzierung nach Ablauf der Frist ist jedoch die UKCA-Konformität erforderlich.

MHRA UK-Registrierungs- und Zulassungspfad für Medizinprodukte
Wie wir helfen können

Maßgeschneiderte Unterstützung beim Markteintritt

Unsere Dienstleistungen sind darauf ausgelegt, Ihren Regulierungsprozess im Vereinigten Königreich zu optimieren:

Unterstützung bei der Produktklassifizierung und Identifizierung des britischen Regulierungswegs.

Zusammenstellung der technischen Dokumentation, die für die UKCA-Kennzeichnung und die MHRA-Registrierung erforderlich ist.

Der UK Responsible Person (UKRP)-Service umfasst die Registrierung im MHRA-Portal und mehr gegen eine jährliche Pauschalgebühr.

Häufig gestellte Fragen

Welche staatlichen Gebühren fallen für die Registrierung von Medizinprodukten im Vereinigten Königreich an?

Die Gebührenstruktur der MHRA wird sich voraussichtlich im April 2026 im Rahmen der laufenden UKCA-Umstellung ändern. Die aktuelle Registrierungsgebühr beträgt 261 £ (ca. 350 USD) pro Bewerbung. Im Rahmen der vorgeschlagenen neuen Struktur wird eine jährliche Gebühr von 300 £ (ca. 402 USD) pro Level-2-GMDN-Code erhoben. Diese Gebühr wird geschätzt und muss bestätigt werden. Es wird erwartet, dass etwa 60 % der Hersteller eine einzige jährliche Gebühr zahlen müssen, je nachdem, wie ihre Geräte auf der GMDN-Ebene der Stufe 2 gruppiert sind.

Bei allen aufgeführten Gebühren handelt es sich ausschließlich um staatliche Gebühren, die keine Beratungsleistungen, Dossiererstellung, Konformitätsbewertungsaktivitäten oder behördliche Vertretung beinhalten. Gebühren und Implementierungsdetails können sich im Zuge der Weiterentwicklung des UKCA-Rahmens ändern.

In unserem Gebührenrechner finden Sie aktuelle staatliche Gebühren in 14 Märkten.

Was sind die wichtigsten Anforderungen für ausländische Hersteller, um Medizinprodukte im Vereinigten Königreich zu vermarkten?

Ausländische Hersteller müssen: eine MHRA UK Responsible Person (UKRP) ernennen, die in ihrem Namen handelt. Stellen Sie die Einhaltung der Anforderungen der britischen Medizinprodukteverordnung (UK MDR) sicher und erreichen Sie die UKCA-Kennzeichnung für Ihre Geräte. Registrieren Sie ihre Geräte bei der MHRA über die MHRA UK Responsible Person und halten Sie dabei bestimmte Fristen für den Übergang von der CE-Kennzeichnung zur UKCA-Kennzeichnung ein.

Wie funktioniert die Pauschalpreisgestaltung von Pure Global als Ihr autorisierter Vertreter im Vereinigten Königreich?

Pure Global bietet jährliche Pauschalpreise für gebündelte Dienstleistungen von autorisierten Vertretern im Vereinigten Königreich und behördliche Unterstützung ab 2.000 $/Jahr. Die Pauschalgebühr beinhaltet die Dokumentenprüfung, die Registrierung im MHRA-Portal und die Bearbeitung des Certificate of Free Sale (CFS). Gegebenenfalls anfallende staatliche und sonstige Gebühren Dritter sind nicht enthalten.

Pauschalgebührenstruktur für Medizinprodukte und IVDs:

1 Gerät oder Gerätegruppe = 2.000 $/Jahr

2–5 Geräte/Gruppen = zusätzliche 500 $ pro Gerät und Jahr (z. B. 5 Geräte = 4.000 $/Jahr)

6–10 Geräte/Gruppen = keine zusätzlichen Kosten (z. B. 8 Geräte – 4.000 $/Jahr)

Kontaktieren Sie uns für ein individuelles Angebot, wenn Sie über 11 oder mehr Geräte verfügen.

Um die oben genannten Gebühren zu sichern, ist ein Dreijahresvertrag erforderlich. Es sind jedoch auch andere vertragliche Vereinbarungen möglich. Nutzen Sie unseren Gebührenrechner für einen sofortigen Kostenvoranschlag und weitere Informationen zu den Pauschalgebührenbedingungen.

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Wenn Sie mit Pure Global zusammenarbeiten, öffnet ein einziger Registrierungsprozess den Zugang zu mehreren Ländern. Unsere globalen Tochtergesellschaften machen diesen effizienten Weg möglich.

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