Swissmedic führt das Gerätemodul swissdamed UDI vor Ablauf der Compliance-Frist im Jahr 2026 ein
Swissmedic hat das Modul swissdamed UDI Devices aktiviert und ist damit einen wichtigen Schritt hin zur obligatorischen Registrierung von Medizinprodukten in der Schweiz getan. Während die Nutzung des Systems derzeit freiwillig ist, müssen alle medizinischen Geräte, IVDs und Behandlungseinheiten bis zum 1. Juli 2026 registriert werden.
Swissmedic aus der Schweiz hat das Modul swissdamed UDI Devices für die Registrierung von Medizinprodukten eingeführt. Seit August 2024 fungiert swissdamed als nationale Datenbank für Medizinprodukte und unterstützt nun die Registrierung von Medizinprodukten, In-vitro-Diagnostika (IVDs) und Behandlungseinheiten. Während die Nutzung des Moduls derzeit noch freiwillig ist, wird es ab dem 1. Juli 2026 für alle auf dem Schweizer Markt in Verkehr gebrachten Geräte verpflichtend.
Wichtige Updates im Swissdamed UDI Gerätemodul
Swissmedic hat das Modul swissdamed UDI Devices eingeführt, um die regulatorische Aufsicht zu stärken. Unternehmen können sich jetzt registrieren:
Medizinische Geräte
Medizinische In-vitro-Diagnostika (IVDs)
Systeme und Behandlungspakete
Dieser schrittweise Ansatz ermöglicht es Herstellern und anderen Betreibern, sich vor Ablauf der Compliance-Frist im Jahr 2026 anzupassen.
Wer muss sich bei Swissdamed registrieren?
Die Registrierung gilt für bestimmte Wirtschaftsteilnehmer, darunter:
Schweizer Hersteller
Autorisierte Vertretungen in der Schweiz
Personen, die Systeme und Behandlungseinheiten zusammenbauen
Compliance-Zeitplan und Fristen
August 2024: Die Swissdamed-Datenbank ist online gegangen
Februar 2025: UDI Gerätemodul zur freiwilligen Nutzung geöffnet
1. Juli 2026: Die Registrierung wird für alle in der Schweiz in Verkehr gebrachten Geräte obligatorisch
Auswirkungen auf den Marktzugang für Medizinprodukte in der Schweiz
Durch die neuen Swissdamed-Anforderungen wird die Schweiz stärker an die internationalen UDI Systeme angepasst und verbessert Rückverfolgbarkeit, Sicherheit und Transparenz. Unternehmen, die sich frühzeitig vorbereiten, profitieren von einer reibungsloseren Compliance und vermeiden Last-Minute-Engpässe vor Ablauf der Frist im Jahr 2026.
So bereiten Sie sich auf die Swissdamed-Registrierung vor
Um konform zu bleiben:
Machen Sie Ihr Regulierungsteam mit der Funktionalität von swissdamed vertraut
Sammeln Sie UDI Daten für alle Geräte und IVDs
Stellen Sie sicher, dass autorisierte Vertreter ihre Verantwortlichkeiten verstehen
Beginnen Sie mit der freiwilligen Registrierung vor Ablauf der vorgeschriebenen Frist
Interne Links
Externe Links
Swissmedic – Swissdamed-Registrierungsinformationen (offizielle Website)
IMDRF – Anleitung zur eindeutigen Geräteidentifikation (UDI).
Swissmedic in der Schweiz verlangt, dass medizinische Geräte, IVDs und Behandlungspackungen in swissdamed registriert werden. Das im Jahr 2025 eingeführte UDI-Gerätemodul ist bis zum 1. Juli 2026 freiwillig, dann wird die Registrierung obligatorisch. Die Pflichten gelten für Schweizer Hersteller, Bevollmächtigte und Anlagenbauer. Das Update verbessert die Rückverfolgbarkeit und gleicht die Schweiz an globale UDI-Systeme an.
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