Swissmedic führt das Gerätemodul swissdamed UDI vor Ablauf der Compliance-Frist im Jahr 2026 ein
Swissmedic hat das Modul swissdamed UDI Devices aktiviert und ist damit einen wichtigen Schritt hin zur obligatorischen Registrierung von Medizinprodukten in der Schweiz getan. Während die Nutzung des Systems derzeit freiwillig ist, müssen alle medizinischen Geräte, IVDs und Behandlungseinheiten bis zum 1. Juli 2026 registriert werden.
Die Schweizer Behörde Swissmedic hat das Modul swissdamed UDI Devices für die Registrierung von Medizinprodukten eingeführt. Seit August 2024 dient swissdamed als nationale Datenbank für Medizinprodukte und unterstützt nun die Registrierung von Medizinprodukten, In-vitro-Diagnostika (IVDs) und Behandlungseinheiten. Während die Nutzung des Moduls derzeit noch freiwillig ist, wird sie ab dem 1. Juli 2026 für alle auf dem Schweizer Markt in Verkehr gebrachten Produkte verpflichtend.
Wichtige Updates im swissdamed-Modul UDI Devices
Swissmedic hat das Modul swissdamed UDI Devices eingeführt, um die regulatorische Aufsicht zu stärken. Unternehmen können nun Folgendes registrieren:
Medizinprodukte
In-vitro-Diagnostika (IVDs)
Systeme und Behandlungseinheiten
Dieser schrittweise Ansatz ermöglicht es Herstellern und anderen Wirtschaftsakteuren, sich vor dem Compliance-Stichtag im Jahr 2026 anzupassen.
Wer muss sich in swissdamed registrieren?
Die Registrierung gilt für bestimmte Wirtschaftsakteure, darunter:
Schweizer Hersteller
Bevollmächtigte in der Schweiz
Personen, die Systeme und Behandlungseinheiten zusammensetzen
Compliance-Zeitplan und Fristen
August 2024: Die swissdamed-Datenbank ging online
Februar 2025: Das Modul UDI Devices wurde zur freiwilligen Nutzung freigegeben
1. Juli 2026: Die Registrierung wird für alle auf dem Schweizer Markt in Verkehr gebrachten Produkte obligatorisch
Auswirkungen auf den Marktzugang für Medizinprodukte in der Schweiz
Die neuen swissdamed-Anforderungen richten die Schweiz enger an internationalen UDI-Systemen aus und verbessern die Rückverfolgbarkeit, Sicherheit und Transparenz. Unternehmen, die sich frühzeitig vorbereiten, profitieren von einer reibungsloseren Compliance und vermeiden Engpässe in letzter Minute vor dem Stichtag 2026.
So bereiten Sie sich auf die swissdamed-Registrierung vor
Um konform zu bleiben:
Machen Sie Ihr Regulierungsteam mit den Funktionen von swissdamed vertraut
Sammeln Sie die UDI-Daten für alle Produkte und IVDs
Stellen Sie sicher, dass Bevollmächtigte ihre Verantwortlichkeiten verstehen
Beginnen Sie mit der freiwilligen Registrierung vor dem obligatorischen Stichtag
Interne Links
Externe Links
Die Schweizer Behörde Swissmedic verlangt, dass Medizinprodukte, IVDs und Behandlungseinheiten in swissdamed registriert werden. Das im Jahr 2025 eingeführte Modul UDI Devices ist bis zum 1. Juli 2026 freiwillig; ab diesem Zeitpunkt wird die Registrierung obligatorisch. Die Pflichten gelten für Schweizer Hersteller, Bevollmächtigte und Zusammensetzer von Systemen. Dieses Update verbessert die Rückverfolgbarkeit und richtet die Schweiz an globalen UDI-Systemen aus.
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