Regulatorisches Update

Brasilien ANVISA 2025 Verordnung zur Neuklassifizierung von Kochsalzlösung

Die Verordnung von ANVISA aus dem Jahr 2025 klassifiziert Natriumchlorid-Kochsalzlösungen zur Nasenspülung als Medizinprodukte der Klasse IV gemäß RDC 751/2022. Unternehmen müssen die Umstellung ihrer Registrierungen von Arzneimitteln auf Medizinprodukte bis zum 30. Mai 2026 abschließen. Die Regel klärt die Übergangsbedingungen, die Anwendbarkeit und die Richtlinien zur Lagerbestände, um sicherere Produkte und eine Angleichung der Vorschriften an internationale Standards zu gewährleisten.

Veröffentlicht am:
3. November 2025

Die brasilianische Gesundheitsbehörde (ANVISA) hat offiziell eine Verordnung aus dem Jahr 2025 zur gesundheitlichen Einstufung von Salzlösungen zur Nasenspülung – einschließlich 0,9 % Natriumchlorid und Pulverformulierungen – als Medizinprodukte der Klasse IV genehmigt. Die am 30. Oktober 2025 veröffentlichte Entscheidung legt einen klaren rechtlichen Rahmen für diese Produkte fest und legt den Unternehmen eine Compliance-Frist bis zum 30. Mai 2026 fest, um die Umklassifizierung von Arzneimitteln zu Medizinprodukten abzuschließen.

Wichtige Aktualisierungen der Verordnung 2025 von ANVISA

Dieser neue Beschluss des Collegiate Board (RDC), der am 29. Oktober 2025 vom Collegiate Board (DICOL) von ANVISA genehmigt wurde, formalisiert frühere interne Entscheidungen (Abstimmung Nr. 128/2023/SEI/DIRE3/ANVISA), die Salzprodukte bereits grundsätzlich neu klassifiziert hatten, für die es jedoch kein offizielles Regulierungsinstrument gab.

Die neue Auflösung jetzt:

  • Verleiht der Neuklassifizierung Rechtsgültigkeit und sorgt so für Vorhersehbarkeit und Transparenz.

  • Definiert den Hygienerahmen für Natriumchlorid-Nasenspülprodukte gemäß RDC 751/2022 (oder Aktualisierungen).

  • Klassifiziert diese Produkte als Medizinprodukte der Klasse IV, der höchsten Risikoklasse für Medizinprodukte in Brasilien.

Übergangsregeln und Fristen

Die Verordnung führt spezifische Übergangsbestimmungen ein, die bisher nicht definiert waren, darunter:

  1. Anpassungsfristen: Hersteller müssen betroffene Produkte bis zum 30. Mai 2026 gemäß RDC 576/2021 neu klassifizieren.

  2. Bedingungen für den Bestandsabbau: Es werden Regeln für die Verwendung vorhandener Verpackungen, Etiketten und Anweisungen während des Übergangs festgelegt.

  3. Kriterien für die Chargenvermarktung: Definiert, wie Produkte, die vor der vollständigen Implementierung hergestellt wurden, vermarktet werden können, bis die Bestände erschöpft sind.

  4. Automatische Stornierung: Nach Ablauf der Frist werden alle noch als Arzneimittel eingereichten Meldungen automatisch von ANVISA storniert.

Die Verwendung der GMP-Zertifizierung vereinfacht die Compliance

Ein wichtiger Fortschritt ist die Anerkennung der Good Manufacturing Practice (GMP)-Zertifizierung für Kochsalzlösungen, die jetzt als Medizinprodukte eingestuft sind. Direktorin Daniela Marreco, Berichterstatterin für dieses Thema, betonte, dass die Standards, die sowohl für Gesundheitsprodukte als auch für Arzneimittel gelten, ausreichen, um Sicherheit und Qualität zu gewährleisten. Diese Änderung beseitigt eine erhebliche Hürde für Hersteller und gleicht die Anforderungen an umfassendere internationale Normen an.

Auswirkungen auf den regulierten Sektor

Dieses regulatorische Update bietet:

  • Rechtssicherheit für Unternehmen, die auf dem brasilianischen Markt für Gesundheitsprodukte tätig sind.

  • Klarere Klassifizierungskriterien für Lösungen auf Natriumchloridbasis.

  • Angleichung an globale Medizingeräte-Rahmenwerke wie IMDRF und ISO 13485.

Für den Produktionssektor optimiert es die Compliance und ermöglicht Unternehmen, die bereits die pharmazeutischen GMP-Vorschriften einhalten, einen reibungslosen Übergang ohne überflüssige Audits.

Wie sich Unternehmen vorbereiten sollten

Um eine rechtzeitige Einhaltung sicherzustellen, empfiehlt ANVISA Herstellern und Händlern:

  1. Identifizieren Sie betroffene SKUs, die als Arzneimittel registriert sind.

  2. Planen Sie eine Neuklassifizierung in den Medizinproduktepfad der Klasse IV.

  3. Aktualisieren Sie die technische Dokumentation und Kennzeichnung, um die Anforderungen von RDC 751/2022 zu erfüllen.

  4. Behalten Sie die GMP-Zertifizierung bei, um von der vereinfachten Genehmigung zu profitieren.

  5. Überwachen Sie die ANVISA-Kommunikation, um während der Übergangszeit zusätzliche Hinweise zu erhalten.

Offizielle Quelle und weiterführende Literatur

Den vollständigen Text und offizielle Updates finden Sie unter:
ANVISA Offizielle Website – gov.br/anvisa

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