Brasilien ANVISA 2025 Verordnung zur Neuklassifizierung von Kochsalzlösung
Die Verordnung von ANVISA aus dem Jahr 2025 klassifiziert Natriumchlorid-Kochsalzlösungen zur Nasenspülung als Medizinprodukte der Klasse IV gemäß RDC 751/2022. Unternehmen müssen die Umstellung ihrer Registrierungen von Arzneimitteln auf Medizinprodukte bis zum 30. Mai 2026 abschließen. Die Regel klärt die Übergangsbedingungen, die Anwendbarkeit und die Richtlinien zur Lagerbestände, um sicherere Produkte und eine Angleichung der Vorschriften an internationale Standards zu gewährleisten.
Die brasilianische Gesundheitsbehörde (ANVISA) hat offiziell eine Verordnung für das Jahr 2025 zur sanitären Einstufung von Salzlösungen zur Nasenspülung – einschließlich 0,9 % Natriumchlorid und Pulverformulierungen – als Medizinprodukte der Klasse IV genehmigt. Die am 30. Oktober 2025 veröffentlichte Entscheidung schafft einen klaren rechtlichen Rahmen für diese Produkte und setzt eine Compliance-Frist bis zum 30. Mai 2026 fest, innerhalb derer Unternehmen die Umklassifizierung von Arzneimitteln zu Medizinprodukten abschließen müssen.
Wichtige Aktualisierungen der ANVISA-Verordnung aus dem Jahr 2025
Diese neue Resolution des Kollegialvorstands (RDC), die am 29. Oktober 2025 vom Kollegialvorstand (DICOL) der ANVISA verabschiedet wurde, formalisiert frühere interne Entscheidungen (Abstimmung Nr. 128/2023/SEI/DIRE3/ANVISA), mit denen Kochsalzprodukte bereits im Prinzip umklassifiziert worden waren, für die jedoch ein offizielles Regulierungsinstrument fehlte.
Die neue Resolution:
Verleiht der Umklassifizierung Rechtsgültigkeit und sorgt so für Planungssicherheit und Transparenz.
Definiert den sanitären Rahmen für Natriumchlorid-Produkte zur Nasenspülung gemäß RDC 751/2022 (oder Aktualisierungen).
Klassifiziert diese Produkte als Medizinprodukte der Klasse IV, der höchsten Risikoklasse für Medizinprodukte in Brasilien.
Übergangsregeln und Fristen
Die Verordnung führt spezifische Übergangsbestimmungen ein, die bisher nicht definiert waren, darunter:
Anpassungsfristen: Hersteller müssen betroffene Produkte bis zum 30. Mai 2026 gemäß RDC 576/2021 umklassifizieren.
Bedingungen für den Bestandsabbau: Es werden Regeln für die Verwendung vorhandener Verpackungen, Kennzeichnungen und Gebrauchsanweisungen während des Übergangs festgelegt.
Kriterien für die Chargenvermarktung: Definiert, wie Produkte, die vor der vollständigen Umsetzung hergestellt wurden, vermarktet werden können, bis die Bestände erschöpft sind.
Automatische Stornierung: Nach Ablauf der Frist werden alle noch als Arzneimittel eingereichten Meldungen automatisch von der ANVISA storniert.
Die Verwendung der GMP-Zertifizierung vereinfacht die Compliance
Ein wesentlicher Fortschritt ist die Anerkennung der Good Manufacturing Practice (GMP)-Zertifizierung für Kochsalzlösungen, die nun als Medizinprodukte eingestuft sind. Direktorin Daniela Marreco, Berichterstatterin für dieses Thema, betonte, dass die GMP-Standards, die sowohl für Gesundheitsprodukte als auch für Arzneimittel gelten, ausreichen, um Sicherheit und Qualität zu gewährleisten. Diese Änderung beseitigt eine erhebliche Hürde für Hersteller und harmonisiert die Anforderungen mit weiter gefassten internationalen Normen.
Auswirkungen auf den regulierten Sektor
Dieses regulatorische Update bietet:
Rechtssicherheit für Unternehmen, die auf dem brasilianischen Markt für Gesundheitsprodukte tätig sind.
Klarere Klassifizierungskriterien für Lösungen auf Natriumchloridbasis.
Angleichung an globale Rahmenbedingungen für Medizinprodukte wie das IMDRF und die ISO 13485.
Für den Produktionssektor vereinfacht dies die Compliance und ermöglicht Unternehmen, die bereits die pharmazeutische GMP einhalten, einen reibungslosen Übergang ohne redundante Audits.
Wie sich Unternehmen vorbereiten sollten
Um eine rechtzeitige Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen, empfiehlt die ANVISA Herstellern und Händlern:
Identifizieren Sie betroffene SKUs, die als Arzneimittel registriert sind.
Planen Sie die Umklassifizierung über das Registrierungsverfahren für Medizinprodukte der Klasse IV.
Aktualisieren Sie die technische Dokumentation und Kennzeichnung, um die Anforderungen der RDC 751/2022 zu erfüllen.
Behalten Sie die GMP-Zertifizierung bei, um von der vereinfachten Genehmigung zu profitieren.
Verfolgen Sie die Mitteilungen der ANVISA für zusätzliche Hilfestellungen während des Übergangszeitraums.
Offizielle Quelle und weiterführende Literatur
Für den vollständigen Text und offizielle Aktualisierungen besuchen Sie bitte:
Offizielle Website der ANVISA – gov.br/anvisa
Verwandte Ressourcen:
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