Swissmedic swissdamed Gebühren 2026 Update und neue Regeln
Das Swissmedic Swissdamed-Gebühren-Update 2026 führt in der Schweiz ab dem 1. Juli 2026 eine obligatorische Registrierung von Medizinprodukten unter MedV und IvV ein. Geräte müssen bei swissdamed registriert werden und unterliegen einer jährlichen Gebühr basierend auf UDI-DI Zählungen, mit einer Grundgebühr von 200 CHF und 20 CHF pro zusätzlichem Gerät, begrenzt auf 10.000 CHF pro Hersteller. Die Verordnung gleicht die Schweizer Medizinprodukteregistrierung mit der lebenszyklusbasierten Compliance aus und führt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026 ein.
Das Swissmedic-swissdamed-Gebührenupdate 2026 läutet einen bedeutenden regulatorischen Wandel im Schweizer Medizinprodukterecht ein. Ab dem 1. Juli 2026 wird die Registrierung in swissdamed gemäss den neuen Verordnungen MedV und IvV obligatorisch und ersetzt das bisherige Meldesystem. Diese Änderung führt jährliche Gebühren für jedes registrierte Produkt ein und gilt für alle Medizinprodukte, die auf dem Schweizer Markt in Verkehr gebracht werden, einschliesslich Systemen und Behandlungseinheiten. Das Verständnis dieser Änderungen ist für Hersteller von entscheidender Bedeutung, die sich auf die Einhaltung der Vorschriften für Medizinprodukte in der Schweiz sowie auf ihre Pflichten nach dem Inverkehrbringen (Post-Market-Pflichten) vorbereiten.
Wichtige regulatorische Änderungen im Swissmedic swissdamed 2026 Update
Das Schweizer Regulierungssystem für Medizinprodukte geht von einem meldebasierten System zu einem rechtsverbindlichen Registrierungsmodell über. Gemäss den aktualisierten Regeln von Swissmedic müssen ab dem 1. Juli 2026 alle Produkte in der nationalen Datenbank swissdamed registriert sein.
Zu den wichtigsten Änderungen gehören:
Registrierungspflicht für alle Medizinprodukte auf dem Schweizer Markt
Einbindung von Systemen und Behandlungseinheiten
Ausweitung der Verantwortung auf Hersteller und Zusammensteller
Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026
Nach diesem Zeitraum bleiben nur noch vollständig registrierte Produkte konform.
Swissmedic swissdamed 2026 Gebührenstruktur
Ab 2026 erhebt Swissmedic jährliche Gebühren pro registrierter UDI-DI.
Gebührenmodell:
CHF 200 für das erste Produkt pro Jahr
CHF 20 für jedes weitere Produkt
Maximal CHF 10'000 pro Hersteller oder Zusammensteller pro Jahr
Dies bedeutet, dass grosse Portfolios von einer gedeckelten Gebührenstruktur profitieren, was das finanzielle Gesamtrisiko pro Jahr selbst bei einer grossen Anzahl registrierter Produkte begrenzt.
So werden die swissdamed-Gebühren berechnet
Die Gebühren werden auf folgender Grundlage berechnet:
Jede in swissdamed registrierte UDI-DI
Hersteller oder Zusammensteller (nicht auf CH-REP-Ebene)
Jährliche kumulierte Produktanzahl pro Organisation
Wichtige Regeln:
Aktualisierungen bestehender Datensätze sind kostenlos
Für Produkte, die bis zum 31.12.2026 mit dem Vermerk «Nicht mehr in Verkehr gebracht» gekennzeichnet sind, fällt keine Gebühr an
Die Gebührenobergrenze gilt unabhängig von der Portfoliogrösse
Abrechnungszeitplan und Übergangszeitraum
Swissmedic hat eine klare Übergangsstruktur definiert:
Bis zum 31. Dezember 2026 registrierte Produkte → Rechnungsstellung im Januar 2027
Die erste konsolidierte Rechnung deckt die Registrierungen während der Übergangsphase ab
Ab 2027 erfolgt eine jährliche Abrechnung
Das neue Kalenderjahr setzt die Gebührenberechnung zurück
Dies stellt sicher, dass Hersteller genügend Zeit haben, die Registrierung abzuschliessen, während sie sich auf die wiederkehrenden Kosten vorbereiten.
Compliance-Auswirkungen für Hersteller
Das Swissmedic-swissdamed-Gebührenupdate 2026 bringt sowohl operative als auch finanzielle Auswirkungen mit sich:
Wichtigste Auswirkungen:
Steigende Bedeutung einer präzisen UDI-DI-Verwaltung
Notwendigkeit der Portfoliooptimierung und Lebenszyklusverfolgung
Verlagerung der Compliance-Verantwortung auf Hersteller und Zusammensteller
Neue Anforderungen an die Planung wiederkehrender Kosten
Hersteller mit grossen Produktportfolios sollten prüfen, ob alle registrierten Produkte weiterhin aktiv in der Schweiz vermarktet werden.
Aktionsschritte für Regulierungsteams
Um sich auf das vollständige Inkrafttreten vorzubereiten, sollten Hersteller:
1. Produktportfolios überprüfen
Identifizieren Sie alle Produkte, die für den Schweizer Markt bestimmt sind.
2. swissdamed-Registrierung frühzeitig abschliessen
Vermeiden Sie das Risiko von Last-Minute-Einreichungen vor dem 31. Dezember 2026.
3. Lebenszyklus-Status überprüfen
Kennzeichnen Sie nicht mehr vertriebene Produkte entsprechend, um unnötige Gebühren zu vermeiden.
4. Jährliche Kosten prognostizieren
Schätzen Sie die Gebühren basierend auf CHF 200 + CHF 20 pro zusätzlichem Produktmodell.
5. Regulierungs- und Finanzteams abstimmen
Stellen Sie sicher, dass die Budgetplanung die ab 2027 anfallenden wiederkehrenden swissdamed-Gebühren berücksichtigt.
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External References
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