Regulatorisches Update

Swissmedic swissdamed Gebühren 2026 Update und neue Regeln

Das Swissmedic Swissdamed-Gebühren-Update 2026 führt in der Schweiz ab dem 1. Juli 2026 eine obligatorische Registrierung von Medizinprodukten unter MedV und IvV ein. Geräte müssen bei swissdamed registriert werden und unterliegen einer jährlichen Gebühr basierend auf UDI-DI Zählungen, mit einer Grundgebühr von 200 CHF und 20 CHF pro zusätzlichem Gerät, begrenzt auf 10.000 CHF pro Hersteller. Die Verordnung gleicht die Schweizer Medizinprodukteregistrierung mit der lebenszyklusbasierten Compliance aus und führt eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2026 ein.

Veröffentlicht am:
2. Juni 2026

Das Swissmedic-Swissdamed-Gebührenupdate 2026 führt zu einer umfassenden regulatorischen Änderung im Schweizer Medizinprodukterecht. Ab dem 1. Juli 2026 wird die Anmeldung in Swissdamed mit der neuen MedV- und IvV-Verordnung verpflichtend und ersetzt das bisherige Meldesystem. Diese Änderung führt jährliche Gebühren für jedes registrierte Gerät ein und gilt für alle in der Schweiz auf den Markt gebrachten Medizinprodukte, einschliesslich Systeme und Behandlungseinheiten. Das Verständnis dieser Änderungen ist für Hersteller von entscheidender Bedeutung, die sich auf die Compliance und Post-Market-Pflichten für Medizinprodukte in der Schweiz vorbereiten.

Wichtige regulatorische Änderungen im Swissmedic swissdamed 2026 Update

Das Schweizer Medizinprodukterecht geht von einem meldebasierten System zu einem rechtsverbindlichen Registrierungsmodell über. Gemäss den aktualisierten Regeln von Swissmedic müssen ab dem 1. Juli 2026 alle Produkte in der nationalen Datenbank swissdamed registriert werden.

Zu den wichtigsten Änderungen gehören:

  • Registrierungspflicht für alle Medizinprodukte auf dem Schweizer Markt

  • Einbindung von Systemen und Prozedurpaketen

  • Ausweitung der Verantwortung auf Hersteller und Monteure

  • Übergangsfrist bis 31. Dezember 2026

Nach diesem Zeitraum bleiben nur vollständig registrierte Geräte weiterhin konform.

Swissmedic swissdamed 2026 Gebührenstruktur

Ab 2026 erhebt Swissmedic jährliche Gebühren pro registriertem UDI-DI.

Gebührenmodell:

  • CHF 200 für das erste Gerät pro Jahr

  • CHF 20 für jedes weitere Gerät

  • Maximal CHF 10.000 pro Hersteller oder Monteur pro Jahr

Dies bedeutet, dass große Portfolios von einer begrenzten Gebührenstruktur profitieren, wodurch das jährliche Gesamtrisiko selbst für Großserienhersteller begrenzt wird.

So werden die swissdamed-Gebühren berechnet

Die Gebühren werden auf der Grundlage von Folgendem berechnet:

  • Jeder UDI-DI ist bei swissdamed registriert

  • Hersteller oder Monteur (nicht CH-REP-Ebene)

  • Jährliche kumulierte Geräteanzahl pro Organisation

Wichtige Regeln:

  • Aktualisierungen bestehender Datensätze sind kostenlos

  • Für Geräte mit dem Vermerk „Nicht mehr in Verkehr gebracht“ bis zum 31.12.2026 fällt keine Gebühr an

  • Die Gebührenobergrenze gilt unabhängig von der Portfoliogröße

Abrechnungszeitplan und Übergangszeitraum

Swissmedic hat eine klare Übergangsstruktur definiert:

  • Geräte, die bis zum 31. Dezember 2026 registriert sind → Rechnungsstellung im Januar 2027

  • Die erste konsolidierte Rechnung deckt Übergangsregistrierungen ab

  • Ab 2027 gilt die jährliche Abrechnung

  • Das neue Kalenderjahr setzt die Gebührenberechnung zurück

Dies stellt sicher, dass Hersteller Zeit haben, die Registrierung abzuschließen und sich gleichzeitig auf wiederkehrende Kosten vorzubereiten.

Compliance-Auswirkungen für Hersteller

Das Swissmedic swissdamed 2026 Update bringt sowohl operative als auch finanzielle Auswirkungen mit sich:

Wichtigste Auswirkungen:

  • Erhöhte Bedeutung einer genauen UDI-DI Verwaltung

  • Bedarf an Portfoliooptimierung und Lebenszyklusverfolgung

  • Verlagerung der Compliance-Verantwortung auf Hersteller und Monteure

  • Neue Anforderung zur wiederkehrenden Kostenplanung

Hersteller mit grossem Produktportfolio sollten prüfen, ob alle registrierten Geräte weiterhin aktiv in der Schweiz vermarktet werden.

Aktionsschritte für Regulierungsteams

Um sich auf die vollständige Durchsetzung vorzubereiten, sollten Hersteller:

1. Produktportfolios prüfen

Identifizieren Sie alle Geräte, die für den Schweizer Markt bestimmt sind.

2. Schließen Sie die Swissdamed-Registrierung frühzeitig ab

Vermeiden Sie Last-Minute-Einreichungsrisiken vor dem 31. Dezember 2026.

3. Überprüfen Sie den Lebenszyklusstatus

Markieren Sie abgekündigte Geräte entsprechend, um unnötige Gebühren zu vermeiden.

4. Prognostizieren Sie die jährlichen Kosten

Schätzen Sie die Kosten mit CHF 200 + CHF 20 pro zusätzlichem Gerätemodell.

5. Abstimmung der Regulierungs- und Finanzteams

Stellen Sie sicher, dass die Budgetierung nach 2027 wiederkehrende Swissdamed-Gebühren berücksichtigt.

Interne Referenzen

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