Ästhetische & energiebasierte Geräte: Globale Regulierung & Registrierung
Von der Klassifizierung und klinischen Evidenz bis zur Einreichung und Überwachung nach dem Inverkehrbringen begleiten wir Laser-, RF- und Ultraschallplattformen sowie injizierbare Produkte durch alle wichtigen Regulierungssysteme.

Für jede nachstehend genannte Regulierungsbehörde beantworten wir die drei Fragen, die Teams für ästhetische Produkte zuerst stellen: Welcher Klasse gehört meine Laser-, Filler- oder Körperformungsplattform an, wie lange dauert die Registrierung und was wird sie kosten? Unser Gebührenrechner wandelt diese Antworten in marktbezogene behördliche Gebühren und pauschale Servicegebühren um.
Was sind ästhetische und energiebasierte Produkte?
Ästhetische Produkte — die FDA nennt sie ästhetische (kosmetische) Produkte — sind Instrumente und Materialien, die zur Verbesserung des Erscheinungsbilds anstatt zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden: energiebasierte Plattformen wie Laser, intensives Impulslicht (IPL), Radiofrequenz (RF) und fokussierter Ultraschall (HIFU); injizierbare Dermal-Filler; Microneedling- und Körperformungssysteme sowie Fäden und Implantate, die aus kosmetischen Gründen eingesetzt werden. Medizinisch-ästhetische Produkte bewegen sich auf einem Spektrum von eindeutig regulierten Produkten, wie einem ablativen Laser oder einem Hyaluronsäure-Filler, bis hin zu reinen Wellness-Geräten für Verbraucher, und an dieser Grenze konzentriert sich die Aufmerksamkeit der Regulierungsbehörden.
Der Haken dabei ist, dass jede Rechtsordnung die Grenze anders zieht. Ein Radiofrequenz-Gerät zur Hautstraffung ist in den Vereinigten Staaten ein Produkt der Klasse II, ein injizierbarer Filler gehört der Klasse III an, und in Europa wird ein Produkt ohne jegliche medizinische Zweckbestimmung — ein Laser, der rein zur Haarentfernung verkauft wird, ein Implantat, das ausschließlich aus ästhetischen Gründen eingesetzt wird — dennoch von Anhang XVI der MDR erfasst. Da dasselbe Produkt in einem Markt eine unkomplizierte Anzeige und in einem anderen ein vollständiges klinisches Dossier erfordern kann, ist eine marktbezogene Klassifizierungsanalyse das erste Ergebnis jedes ernsthaften Programms für ästhetische Produkte. Alle nachstehenden Kosten bestehen aus zwei Teilen: der behördlichen Gebühr und unserer eigenen jährlichen Servicepauschale pro Markt, ab US$1,000 pro Jahr in den USA (Produktlisting und US-Agent-Vertretung) und ab US$2,000 pro Jahr in den meisten anderen Märkten. Exakte aktuelle Zahlen finden Sie in unserem Gebührenrechner.
FDA Regulierung ästhetischer Produkte (Vereinigte Staaten)
Die FDA reguliert ästhetische Produkte über dasselbe Risikorahmenwerk wie jedes andere Produkt und unterteilt die Kategorie eindeutig: Die meisten energiebasierten Produkte sind Produkte der Klasse II mit mittlerem Risiko, während injizierbare Dermal-Filler der Klasse III mit hohem Risiko angehören.
- Klassifizierung. Energiebasierte Produkte — Laser, IPL, Radiofrequenz und fokussierter Ultraschall (HIFU) — gehören in der Regel der Klasse II an und werden über eine 510(k) gegenüber einem Vergleichsprodukt (Predicate) zugelassen; Microneedling-Geräte sind Klasse II, wenn sie eine medizinische Auslobung tragen. Injizierbare Dermal-Filler gehören der Klasse III an und erfordern eine durch klinische Daten gestützte Zulassung vor dem Inverkehrbringen (PMA). Laserplattformen unterliegen einer parallelen Verpflichtung im Rahmen des EPRC-Programms (Electronic Product Radiation Control) der FDA, unabhängig von der 510(k): Jedes in den USA vermarktete Laserprodukt — selbst Verbrauchergeräte ohne medizinische Zweckbestimmung — muss nach dem bundesstaatlichen Laser-Leistungsstandard (21 CFR 1040.10/1040.11) oder nach IEC 60825-1 und IEC 60601-2-22 gemäß Laser Notice 56 zertifiziert werden, wobei ein Laserproduktbericht bei der CDRH einzureichen ist (deren Zugangsnummer bei der Einfuhr überprüft wird), zusammen mit einer Zertifizierungskennzeichnung und anschließenden Jahresberichten.
- Zeitrahmen. Eine 510(k) dauert von Anfang bis Ende in der Regel 3 bis 9 Monate, einschließlich Vorbereitung und Interaktion mit der FDA; eine PMA der Klasse III für einen Filler veranschlagt weit über ein Jahr und erfordert gewöhnlich eine klinische Studie. Ein Pre-Submission-Meeting verlängert den Prozess zu Beginn um einige Wochen und spart später routinemäßig Überprüfungszyklen.
- Kosten. Behördliche Gebühren: US$26,067 für eine standardmäßige 510(k)-Prüfung (US$6,517 für qualifizierte kleine Unternehmen) zuzüglich US$11,423 pro Jahr für die Betriebsstättenregistrierung; eine PMA ist um ein Vielfaches höher. Unsere Pauschale von US$1,000 pro Jahr deckt die Aufrechterhaltung der Betriebsstättenregistrierung der FDA und Produktlistung sowie die Vertretung als US-Agent ab; Vorbereitung und Einreichung der 510(k) werden als separates Projekt kalkuliert.
Beginnen Sie auf unserer Marktseite für die Vereinigten Staaten für den vollständigen FDA-Weg.
Produkte zur Körperformung: Kryolipolyse, RF und HIFU
Die nicht-invasive Körperformung ist der am häufigsten gesuchte Bereich des ästhetischen Marktes — Kryolipolyse, Radiofrequenz, fokussierter Ultraschall (HIFU), Laser-Lipolyse und elektromagnetische Muskelstimulations-Plattformen, die ohne Operation Fett reduzieren oder die Haut straffen. In den USA handelt es sich hierbei fast ausschließlich um Produkte der Klasse II, die über eine 510(k) gegenüber einem Vergleichsprodukt zugelassen werden, mit produktspezifischen Sonderkontrollen (Special Controls); ein völlig neuartiger Wirkmechanismus ohne Vergleichsprodukt durchläuft De Novo. Die eigentliche regulatorische Arbeit besteht darin, die Zweckbestimmung präzise zu definieren — „Fettreduktion“, „Umfangsreduktion“ und „Hautstraffung“ sind unterschiedliche Auslobungen mit abweichenden Nachweisanforderungen — und diese mit dem richtigen Vergleichsprodukt abzugleichen. Wir schließen diese Auslobungs- und Vergleichsproduktanalyse vor der Einreichung ab und übernehmen dieselbe Definition der Zweckbestimmung in jeden anderen Markt, damit das Dossier konsistent bleibt.
EU-MDR und Anhang XVI: Klassifizierung ästhetischer Produkte und CE-Kennzeichnung
Europa reguliert ästhetische Produkte auf zwei Wegen. Produkte mit medizinischer Zweckbestimmung folgen den normalen MDR-Klassifizierungsregeln mit einer Benannten Stelle; Produkte ohne medizinische Zweckbestimmung — rein kosmetische Laser und IPL, Dermal-Filler zur Faltenunterspritzung, Geräte zur Fettreduktion, farbige Kontaktlinsen ohne Sehkorrektur — werden durch Anhang XVI der MDR erfasst, dessen Gemeinsame Spezifikationen (Verordnung (EU) 2022/2346) nun medizinproduktkonforme Anforderungen an Produkte stellen, die früher außerhalb der Regulierung lagen.
- Klassifizierung. Ästhetische Produkte mit medizinischer Zweckbestimmung werden gemäß MDR wie jedes andere Produkt klassifiziert — energiebasierte Produkte gewöhnlich in Klasse IIa oder IIb, injizierbare Filler in Klasse III. Produkte nach Anhang XVI ohne medizinische Zweckbestimmung werden ebenfalls klassifiziert: Aktive Produkte werden durch die Durchführungsverordnung (EU) 2022/2347 neu klassifiziert — Laser und IPL fallen zur Haarentfernung unter Klasse IIa und für andere Hautbehandlungen unter Klasse IIb, und Geräte zur Fettreduktion fallen unter Klasse IIb —, während nicht-aktive Produkte wie rein ästhetische Dermal-Filler den normalen Regeln von Anhang VIII der MDR folgen (resorbierbare Filler Klasse III). Die Gemeinsamen Spezifikationen (Verordnung (EU) 2022/2346) ergänzen Anforderungen an Sicherheit, Risikomanagement und klinische Bewertung auf Medizinproduktniveau, und für alles oberhalb von Klasse I ist eine Benannte Stelle erforderlich.
- Zeitrahmen. Planen Sie 9 bis 18 Monate mit einer Benannten Stelle für eine erste Zertifizierung der Klasse IIa oder IIb ein; Filler der Klasse III und Implantate mit höherem Risiko dauern länger und erfordern eine klinische Bewertung. Die Kapazität der Benannten Stellen bildet den begrenzenden Faktor im Zeitplan.
- Kosten. Es gibt keine zentrale behördliche Gebühr; das Geld geht an die Benannte Stelle — in der Regel €30,000 bis €70,000 über einen ersten IIa-Zertifizierungszyklus hinweg, für Klasse III höher — zuzüglich jährlicher Überwachung und MDR-konformer Dokumentation. Unser Service als EU-Bevollmächtigter (EU Authorized Representative) kostet eine jährliche Pauschale ab US$2,000, gedeckelt auf US$4,000 bei wachsendem Portfolio, und umfasst die EC-REP-Vertretung, Dokumentenprüfung sowie EUDAMED-Unterstützung; die Arbeiten zur CE-Kennzeichnung mit Ihrer Benannten Stelle werden separat kalkuliert.
Die Strategie bezüglich Anhang XVI sollte Ihren EU-Plan frühzeitig prägen; siehe die Marktseite für die Europäische Union für den MDR-Weg.
Registrierung ästhetischer Produkte in Brasilien und Lateinamerika (ANVISA)
Brasilien reguliert ästhetische und energiebasierte Produkte als Medizinprodukte über die ANVISA, und genau hier zahlt sich Vertrauen auf bestehende Zulassungen (Reliance) aus: Eine vorherige Zulassung der FDA oder ein CE-Zertifikat stärkt das Dossier für die ANVISA erheblich — eine Asymmetrie, die wir in unserem globalen Marktzugangsbericht für ästhetische Produkte dokumentieren. Mexikos COFEPRIS bildet das zweite Nadelöhr der Region. Beide erfordern einen lokalen Vertreter — wir fungieren als Brazil Registration Holder, ohne die Kontrolle über Ihre Registrierung zu übernehmen.
- Klassifizierung. Die ANVISA klassifiziert ästhetische Produkte nach ihrem Risikorahmenwerk (Klassen I–IV, ausgerichtet am IMDRF-Modell): Die meisten energiebasierten Produkte fallen in Klasse II oder III, injizierbare Filler in Klasse III oder IV. Produkte der Klassen I–II können den vereinfachten Notificação-Weg nutzen; Klasse III–IV erfordert ein vollständiges Registro mit umfassenderen technischen Nachweisen.
- Zeitrahmen. Die Benachrichtigung (Notification) ist gewöhnlich eine Sache von wenigen Wochen; eine Registrierung der Klassen III–IV veranschlagt 6 bis 12 Monate. In Mexiko dauert die COFEPRIS auf dem Standardweg 6 bis 12 Monate und verläuft schneller, wenn Vertrauen auf bestehende Zulassungen der FDA oder CE-Zulassungen Anwendung findet.
- Kosten. Behördliche Gebühren der ANVISA: R$1,406 für die Notifizierung eines Produkts der Klassen I–II; die Familienregistrierung der Klassen III–IV beläuft sich auf R$8,510–19,856, zuzüglich einer einmaligen internationalen B-GMP-Zertifizierung von R$72,805, sofern erforderlich. Die COFEPRIS erhebt MX$16,499–30,798 pro Produkt je nach Klasse. Unser Registrierungsservice beginnt in beiden Märkten bei US$2,000 pro Jahr (US$3,000 für Hochrisikoklassen).
Beginnen Sie mit der Marktseite für Brasilien; Kennzeichnung und Gebrauchsanweisungen werden muttersprachlich auf Portugiesisch und Spanisch erstellt.
Registrierung ästhetischer Medizinprodukte im Asien-Pazifik-Raum: Zuerst Singapur, dann ASEAN
Die meisten ausländischen Hersteller ästhetischer Medizinprodukte treten über Singapur in den Asien-Pazifik-Raum ein: HSA arbeitet auf Englisch, folgt dem IMDRF-Modell und honoriert ein starkes FDA- oder CE-Dossier mit einer schnellen verkürzten Prüfung. Eine Zulassung in Singapur bildet dann das Fundament für die Expansion in der gesamten ASEAN-Region — Malaysia, Thailand, Indonesien, Vietnam, die Philippinen —, wo anerkennungsfreundliche Regelungsrahmen jeden zusätzlichen Markt eher zu einer schrittweisen Erweiterung als zu einem neuen Programm machen. Korea und Japan sind große, reife Märkte für Ästhetik mit eigenen Systemen und Sprachen. China ist der größte Markt, aber der schwierigste Marktzugang — lokale Typprüfungen und die längsten Fristen —, weshalb es als eigenes Programm behandelt werden sollte, wenn die Geschäftsgrundlage dies rechtfertigt, und nicht als Standardzwischenstopp.
- Klassifizierung. Die HSA in Singapur nutzt die Risikoklassen A bis D; energiebasierte Geräte fallen üblicherweise in Klasse B oder C und injizierbare Filler in Klasse C oder D. Die ASEAN-Mitglieder folgen demselben Modell im IMDRF-Stil. Japan klassifiziert anhand von JMDN-Codes, Koreas MFDS verwendet die Klassen I–IV, und China stuft die meisten ästhetischen energiebasierten Geräte in Klasse II oder III mit injizierbaren Fillern in Klasse III ein.
- Zeitplan. Die verkürzte Bewertung der HSA mit einer Referenzzulassung zielt je nach Klasse auf 100 bis 220 Arbeitstage ab (ungefähr 5 bis 10 Monate); Produkte mit einer Referenzzulassung und einer lückenlosen mehrjährigen Vermarktungshistorie können sich für den unmittelbaren Weg der HSA qualifizieren (Klasse B, Registrierung bei Einreichung) oder für eine beschleunigte Prüfung der Klasse C (120 Arbeitstage); ASEAN-Registrierungen dauern auf Basis desselben Dossiers in der Regel 3 bis 9 Monate pro Markt. Japan plant 9 bis 14 Monate über PMDA, Korea 6 bis 12 Monate einschließlich KGMP, und China 12 bis 24 Monate einschließlich Typprüfung.
- Kosten. Die staatlichen Gebühren in Singapur sind gering: eine Antragstellungsgebühr von SGD 560 zuzüglich SGD 2,010-6,250 für die Evaluierung je nach Klasse, und die ASEAN-Partnerländer liegen auf einem ähnlichen Niveau (Malaysia MYR 500 plus MYR 750-3,000 Registrierung je nach Klasse; Thailand THB 3,100-74,000). Die Gebühren der NMPA in China für importierte Produkte der Klassen II–III belaufen sich vor der Typprüfung auf etwa RMB 210,000-310,000. Unser Registrierungsservice beginnt bei US$2,000 pro Jahr für Singapur und ASEAN; China, Japan und Korea werden nach demselben Modell pauschal pro Markt angeboten.
Ein gut ausgearbeitetes Referenzdossier deckt den Großteil der Arbeit in der Region ab — die Sequenzierung ist die Strategie. Siehe die Marktseiten für Singapur, Malaysia, Thailand, Japan, Südkorea und China.
Registrierung ästhetischer Medizinprodukte in Saudi-Arabien und MENA (SFDA)
Die Golfregion gehört zu den am schnellsten wachsenden Märkten für Ästhetik in unserem Portfolio, und ihre Regulierungsbehörden setzen auf Anerkennungsverfahren (Reliance): Ein starkes FDA-, CE- oder sonstiges Referenzzertifikat deckt den Großteil der Anforderungen ab, wenn das Dossier korrekt zusammengestellt ist. Die SFDA reguliert ästhetische und energiebasierte Medizinprodukte und verlangt einen lokalen Bevollmächtigten; das MOHAP der VAE ist die zweite Instanz.
- Klassifizierung. Die SFDA stuft Produkte nach dem IMDRF-Modell in die Risikoklassen A bis D ein, was im Allgemeinen der Klasse Ihres Referenzmarktes entspricht; die VAE und andere MENA-Behörden stützen sich auf die Klassifizierung des Referenzmarktes.
- Zeitplan. Mit einer vorliegenden Referenzzulassung wird die Marktzulassung (MDMA) der SFDA in der Regel in 2 bis 6 Monaten abgeschlossen, und die Registrierung in den VAE liegt in einem ähnlichen Rahmen. Ohne Referenzzulassung ist mit erheblich längeren Fristen zu rechnen.
- Kosten. Die staatlichen Gebühren in der Golfregion sind moderat — im Allgemeinen der Gegenwert von einigen tausend US-Dollar pro Behörde —, sodass der tatsächliche Aufwand in der Erstellung des Dossiers, der arabischen Kennzeichnung (sofern erforderlich) und der lokalen Vertretung liegt. Wir bieten Registrierungsprogramme für die MENA-Region pauschal pro Markt an, nach demselben transparenten Modell wie für unsere Rechnermärkte.
Siehe die Marktseiten für Saudi-Arabien und die VAE.
Nachweise, Qualitätssicherungssystem und Lebenszyklus
Ästhetische Medizinprodukte stehen und fallen mit dem Nachweis, dass die Energie oder das Material genau das bewirkt, was die Zweckbestimmung verspricht, und nichts darüber hinaus. Wir richten QMSR-Prozesse nach ISO 13485 und FDA ein, planen Biokompatibilitätsprüfungen nach ISO 10993 für alles, was in Haut- oder Gewebekontakt kommt — entscheidend für injizierbare Filler und Microneedling — und erstellen die Nachweise zur elektrischen, Laser- und photobiologischen Sicherheit, die energiebasierte Geräte benötigen (IEC 60601-1, IEC 60601-2-22 für Lasergeräte, IEC 60601-2-57 für IPL und andere Nicht-Laser-Lichtquellen sowie IEC 60825-1 für Lasersicherheit). Klinische Evidenz wird einmalig so geplant, dass sie für Einreichungen unter FDA, der EU-MDR und im Asien-Pazifik-Raum wiederverwendet werden kann; bei Fillern der Klasse III und Plattformen mit höherem Risiko bildet diese klinische Akte das Herzstück des Dossiers. Wenn Ihre Plattform netzwerkgebunden oder app-gesteuert ist, führen wir die entsprechende Cybersicherheitsdokumentation. Nach der Markteinführung halten Reklamationsbearbeitung, das Melden von Vorkommnissen und Änderungsbewertungen jede Registrierung auf dem neuesten Stand.
Ein Programm, jeder wichtige Markt
Ein Programm für ästhetische Medizinprodukte ist eine Frage der richtigen Reihenfolge: Wählen Sie den Ankermarkt, erstellen Sie die klinischen und Sicherheitsnachweise einmalig und verwenden Sie die Definition der Zweckbestimmung, Prüfungen und QMS-Artefakte überall sonst wieder. Die Asymmetrie der Anerkennungsverfahren arbeitet zu Ihren Gunsten — eine FDA-Zulassung oder ein CE-Zertifikat verkürzt die meisten nachfolgenden Registrierungen. Wir führen das gesamte Programm über ein einziges Team durch — Strategie, Einreichungen, lokale Vertretung im Land und Überwachung nach dem Inverkehrbringen — mit transparenten staatlichen Gebühren und Fristen in unserem Preisrechner.
Wie wir Teams für Ästhetikgeräte unterstützen
Ein kuratiertes Team betreut Ihr Programm für Ästhetikgeräte von Anfang bis Ende – vom ersten Klassifizierungsmemorandum bis zur Überwachung nach dem Inverkehrbringen in jedem registrierten Markt.
Klassifizierung in FDA, EU-MDR und Anhang XVI, ANVISA sowie im Asien-Pazifik-Raum
510(k)-, PMA- und MDR-technische Dokumentation für Laser, RF und Filler
US Agent, EU-Bevollmächtigter und Registrierungsinhaber in Brasilien
Biokompatibilität, elektrische und Lasersicherheit sowie Strategie für klinische Nachweise

Häufig gestellte Fragen
Ästhetikgeräte sind Instrumente und Materialien, die zur Verbesserung des Erscheinungsbildes und nicht zur Behandlung von Krankheiten eingesetzt werden. Dazu gehören energiebasierte Geräte – Laser, intensiv gepulstes Licht (IPL), Radiofrequenz und fokussierter Ultraschall (HIFU) zur Haarentfernung, Hauterneuerung und Straffung – sowie injizierbare Dermalfiller, Microneedling-Systeme und nicht-invasive Plattformen zur Körperformung. Die FDA gruppiert sie als ästhetische (kosmetische) Geräte, und die meisten werden als Medizinprodukte reguliert, da sie auf den Körper einwirken, selbst wenn das Ziel rein kosmetischer Natur ist.
Häufige Beispiele: ablative und nicht-ablative Laser zur Hauterneuerung, IPL-Systeme für Pigmentierung und Haarentfernung, Radiofrequenz- und fokussierte Ultraschallgeräte zur Hautstraffung, Kryolipolyse- und andere Körperformungs-Plattformen zur Fettreduktion, Microneedling-Pens sowie injizierbare Hyaluronsäure- oder kollagenstimulierende Dermalfiller. Rein auslobungsfreie Beauty-Gadgets – Roller, Reinigungsbürsten – fallen im Allgemeinen nicht unter die Medizinprodukteregulierung, aber die Grenze ist enger als es scheint: In den USA sind Heim-IPL- und Laser-Haarentfernungsgeräte Produkte der Klasse II, die über 510(k) zugelassen werden, selbst mit rein kosmetischen Auslobungen (und Laserprodukte müssen in jedem Fall die Strahlenschutz-Leistungsstandards von FDA erfüllen), während in der EU die MDR Anhang XVI ästhetische Laser, IPL, Fettreduktionsgeräte und Filler erfasst, selbst wenn sie keinerlei medizinischen Zweck erfüllen – genau die Grenze, die eine Qualifizierungsanalyse klärt.
Das hängt vom jeweiligen Gerät ab. Die meisten energiebasierten Ästhetikgeräte – Laser, IPL, Radiofrequenz und fokussierter Ultraschall – gehören der Klasse II an und werden über eine 510(k) gegenüber einem Prädikatprodukt zugelassen. Injizierbare Dermalfiller gehören der Klasse III an und erfordern eine von klinischen Daten gestützte Zulassung vor dem Inverkehrbringen (PMA). Microneedling-Geräte gehören der Klasse II an, wenn sie eine medizinische Zweckbestimmung tragen. Die Unterscheidung zwischen Klasse II und Klasse III ist der mit Abstand größte Einflussfaktor auf Ihren Zeitrahmen und Ihre Kosten in den USA.
Typische Planungsrichtwerte: 3 bis 9 Monate für eine FDA 510(k) einschließlich Vorbereitung, weit über ein Jahr für einen Klasse-III-PMA-Filler, 9 bis 18 Monate für die EU-MDR mit einer Benannten Stelle, 6 bis 12 Monate für ANVISA je nach Klasse und 12 bis 24 Monate für China einschließlich lokaler Prüfungen. Eine geschickte Ablaufplanung und die Wiederverwendung von Dossiers verkürzen das Gesamtprogramm, und unser Preiskalkulator liefert Schätzungen pro Markt.
Direkt, selten: Die meisten Regulierungsbehörden verlangen eine eigene Einreichung. Praktisch gesehen ja: Märkte wie Singapur, Saudi-Arabien und Brasilien nutzen Reliance- oder verkürzte Verfahren (Abridged Routes), die sich auf eine Referenzzulassung stützen, und ein gut strukturiertes FDA- oder CE-Dossier liefert den Großteil der technischen Dokumentation für alle anderen Märkte. Bei ästhetischen Medizinprodukten ist die Asymmetrie real — eine FDA-Freigabe stärkt den ANVISA- und SFDA-Pfad spürbar —, weshalb wir Registrierungen so staffeln, dass jede Zulassung den nächsten Schritt verkürzt.
In den meisten wichtigen Märkten ja, sofern Sie über keine lokale Niederlassung verfügen: unter anderem ein US Agent, ein Bevollmächtigter in der EU (EU Authorized Representative), ein Registration Holder in Brasilien und ein Bevollmächtigter bei der SFDA (SFDA Authorized Representative). Wer Ihre Registrierung hält, ist wirtschaftlich von großer Bedeutung, und wir bieten Ihnen eine Vertretung, die sicherstellt, dass jede Registrierung unter Ihrer Kontrolle bleibt.
Ja. In den USA werden injizierbare Dermal-Filler als Medizinprodukte der Klasse III reguliert und erfordern eine Erstzulassung (Premarket Approval, PMA) mit klinischen Daten; in der EU fallen sie gemäß MDR unter Klasse III, und Filler, die rein ästhetischen Zwecken ohne medizinische Zweckbestimmung dienen, werden dennoch von Anhang XVI der MDR erfasst. Dies ist strenger als bei den meisten energiebetriebenen ästhetischen Geräten, die in Klasse II eingestuft sind. Hyaluronsäure- und kollagenstimulierende Filler folgen dem Medizinprodukteweg, während einige biologische Injektionen in den Bereich der Arzneimittel oder Kombinationsprodukte fallen können und eine Qualifizierungsprüfung verlangen.
Anhang XVI der MDR führt Produktgruppen auf, die keine medizinische Zweckbestimmung haben, aber dennoch als Medizinprodukte reguliert werden. Dazu gehören Laser und intensives Impulslicht (IPL) zur Haar- oder Tätowierungsentfernung und Hautbehandlung, Geräte zur Fettreduktion sowie Dermal-Filler und Implantate für rein ästhetische Anwendungen. Gemeinsame Spezifikationen (Verordnung (EU) 2022/2346) stellen an diese Produkte Anforderungen auf Medizinprodukteniveau bezüglich Sicherheit, Risikomanagement und klinischer Bewertung, während sich die Risikoklassen aus der Durchführungsverordnung (EU) 2022/2347 für aktive Produkte (Laser, IPL und Geräte zur Fettreduktion — Klasse IIa/IIb) sowie aus den regulären Regeln des Anhangs VIII der MDR für nicht-aktive Produkte wie Filler ergeben, sodass ein rein kosmetischer Laser nun eine technische Dokumentation für CE benötigt, ähnlich wie ein Medizinprodukt. Wenn Sie ästhetische Geräte in Europa vertreiben, ist die Bestätigung des Anhang-XVI-Status der erste Schritt.
Das hängt von der Änderung ab. In den USA erwartet die FDA eine dokumentierte Änderungsbewertung: Geringfügige Änderungen werden über eine Aktennotiz (Letter to File) abgewickelt, während Änderungen, die die Sicherheit oder Leistung erheblich beeinträchtigen könnten — etwa ein neues Energieniveau, ein neuer Applikator oder eine neue Behandlungsauslobung —, eine neue 510(k) oder bei PMA-Produkten wie Dermal-Fillern einen PMA-Nachtrag (PMA Supplement) erfordern. Gemäß der EU-MDR müssen wesentliche Änderungen vor ihrer Umsetzung von Ihrer Benannten Stelle geprüft werden. Märkte mit Zulassungsinhabern wie Brasilien und ein Großteil der ASEAN-Region verlangen Änderungsanträge (Amendment Filings), und einige Änderungen lösen eine Neuregistrierung aus. Wir führen eine einzige Änderungsbewertung für alle Ihre Vertriebsmärkte durch, damit aus einer einzelnen technischen Änderung nicht ein Dutzend unkoordinierter Anträge wird.
Ein Prozess,
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Wenn Sie mit Pure Global zusammenarbeiten, öffnet ein einziger Registrierungsprozess den Zugang zu mehreren Ländern. Unsere globalen Tochtergesellschaften machen diesen effizienten Weg möglich.
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