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Fallstudie: Zulassung einer sportmedizinischen Fixierungslinie durch INVIMA-Registrierung

Eine CE-gekennzeichnete Fixierungslinie, ein Händlerangebot zur Halterschaft des Registro, ein Klasse-IIb-Zeitplan und eine UDI-Regeländerung – das Projekt im Detail.

Jede Fallstudie auf dieser Website basiert auf realen Registrierungen und Projekten. Zum Schutz der Vertraulichkeit unserer Kunden werden Details anonymisiert und können über mehrere Projekte hinweg kombiniert werden; regulatorische Fakten und Gebühren sind real.

Regulatorische Dokumentation und Betriebsunterlagen einer kolumbianischen Registrierungsbasis
Regulatorischer Überblick

Die Produktlinie war überall bereit, außer in Kolumbien. Ein Hersteller von Weichgewebefixationsimplantaten – Nahtanker aus Metall, PEEK und All-Suture-Konstruktionen, Interferenzschrauben, ein Meniskus-Reparatursystem, ein künstliches Band – besaß eine CE-Kennzeichnung, hatte Chirurgen in Bogotá und Medellín, die nach den Produkten fragten, und hatte einen Händler mit einem Vorschlag: Geben Sie uns die Unterlagen, wir registrieren es selbst, es wird Sie nichts kosten.

Dieses Angebot ist der Ausgangspunkt dieser Fallstudie, denn was der Hersteller in diesem Moment entschied, war wichtiger als alles, was danach eingereicht wurde.

Das Angebot, das am meisten gekostet hätte

Der Vorschlag des Händlers war ernst gemeint und üblich. In Kolumbien kann ein ausländischer Hersteller sein registro sanitario nicht selbst halten; es müssen zuerst zwei lokale Parteien vorhanden sein – ein Legal Representative, um INVIMA einzureichen und zu beantworten, sowie ein zugelassener Importeur mit einer CCAA, dem Zertifikat für Lager- und Konditionierungskapazität (Certificate of Storage and Conditioning Capacity), dessen Name auf der Registrierung selbst steht. Ein Händler, der sich freiwillig für beide Rollen anbietet, löst zwei Probleme in einem Gespräch.

Damit übernimmt er jedoch auch die Kontrolle über den Markt. Die Registrierung wird auf ihren Inhaber ausgestellt. Hätte der Vertriebskanal sie gehalten, wäre jede spätere kommerzielle Verhandlung – Margen, ein zweiter Händler, ein Ausstieg – so verlaufen, dass der Marktzugang des Herstellers auf der anderen Seite des Tisches gesessen hätte.

Der Hersteller lehnte ab, und die Rollen wurden stattdessen aufgeteilt: Unsere kolumbianische Einheit übernahm das registro als unabhängiger titular, und ihre Niederlassung in Bogotá – die bereits über die CCAA-Betriebslizenz von INVIMA verfügte – wurde als eingetragener Importeur benannt. Dieser zweite Teil verdient einen Satz, da es sich um den Schritt handelt, der nicht improvisiert werden kann: Eine CCAA zertifiziert einen physischen Lagerbetrieb mit dokumentierten Lagerungs-, Konditionierungs- und Vigilanzpraktiken, und sie lässt sich nicht in den Wochen zwischen einer Zulassung und einer ersten Lieferung herbeizaubern. Sie bestand bereits, sodass sie nie auf dem kritischen Pfad erschien. Das dadurch geschaffene Modell der Vertretung im Land – regulatorische Rollen unabhängig vom Vertriebskanal – entspricht demselben Modell, das wir als Registrierungsinhaber in anderen Märkten betreiben.

Klassifizierung: Der Nachmittag, an dem der Zeitplan entschieden wurde

Die nächste Entscheidung sah nach einer Verwaltungssache aus, war aber keine. Der erste Reflex des Teams war, von seiner US-Akte auszugehen – dort Klasse II, also vermutlich auch hier mittlere Kategorie. Diese Zahl bedeutete in Bogotá nichts: Kolumbien klassifiziert Produkte gemäß Dekret 4725/2005, und das System folgt der Logik der europäischen MDD, nicht dem US-System – daher trug die CE-Begründung den größten Teil des Weges. Abgeglichen mit den kolumbianischen Regeln auf unserer Seite zur INVIMA-Klassifizierung:

Die Implantate wurden der Klasse IIb zugeordnet. Ein Nahtanker, der Weichgewebe am Knochen hält, eine Interferenzschraube, die ein Transplantat in einem Tunnel fixiert, ein Meniskusimplantat, ein künstliches Band – chirurgisch invasiv, dazu bestimmt, länger als 30 Tage im Körper zu verbleiben, langzeitimplantierbar. Klasse IIb, alle miteinander.

Die arthroskopischen Klingen und Fräsen wurden der Klasse IIa zugeordnet. Chirurgisch invasiv, aber vorübergehend – hinein, arbeiten, heraus innerhalb des Eingriffs.

Auf dem Papier eine Klasse voneinander entfernt. Im Kalender zwei verschiedene Märkte. Produkte der Klassen I und IIa durchlaufen in Kolumbien den automatischen Weg: Die Genehmigung erfolgt nach einer vollständigen Antragstellung ohne vorherige technische Prüfung – die von INVIMA veröffentlichte Frist beträgt zwei Arbeitstage ab Einreichung. Die Klassen IIb und III durchlaufen eine kontrollierte Prüfung, bei der INVIMA die technische Akte vor jeglicher Erteilung prüft – die Frist, die Dekret 4725 für diese Prüfung festlegt, beträgt 90 Arbeitstage, und das Markteinführungsmodell, mit dem der Hersteller ankam, hatte dieser Zahl vertraut. Der praktische Zeitraum, den unser Leitfaden für Kolumbien veröffentlicht, liegt bei 6 bis 8 Monaten, und das Programm wurde ab diesem Nachmittag um diese Realität herum neu aufgebaut. (Dies sind Zahlen auf Marktebene aus unserem veröffentlichten Leitfaden; Erteilungsdaten in einem öffentlichen Register sagen ebenso viel über die Warteschlangenbedingungen wie über ein einzelnes Dossier aus, weshalb wir keine Fristen aus unseren eigenen Einreichungen veröffentlichen.)

Eine weitere Entscheidung wurde am selben Schreibtisch getroffen: Gruppierung. Kolumbien erlaubt mehrere Produkte unter einer Registrierung, wenn Risikoklasse, Zweckbestimmung und Hersteller übereinstimmen – was den Unterschied ausmacht zwischen der Registrierung einer Ankerlinie und der separaten Registrierung jedes Durchmessers und Materials darin. Die Gruppierungskarte wurde gezeichnet, bevor eine einzige Seite des Dossiers existierte.

Was die Dossierprüfung aufdeckte

Das Dossier kam in drei bis vier Wochen zusammen – die Spanne, die unser Leitfaden für Erstellung und Einreichung angibt – und im Wesentlichen ohne Drama: ein Freiverkaufszertifikat aus einem Referenzmarkt, technische Dokumentation, Risikoakten, Prüfberichte, alles auf Spanisch vorgelegt.

Der Haken war das Qualitätszertifikat. ISO 13485 ist bei Klasse IIb tatsächlich erforderlich und nicht bloß empfohlen, und die Prüfung vor der Einreichung deckte ein Problem mit dem Geltungsbereich auf, wie es in dieser Arbeit ständig vorkommt: Das Zertifikat nannte den legalen Hersteller, aber sein Geltungsbereich deckte einen zweiten Fertigungsstandort, der an der Implantatlinie beteiligt war, nicht sauber ab. So eingereicht, wie es war, führt das Monate nach Beginn einer kontrollierten Prüfung zu einem Mängelschreiben. Vor der Einreichung erkannt, handelte es sich um eine Neuausstellung des Zertifikats – lästig, günstig und im finalen Zeitplan unsichtbar.

Die spanische Kennzeichnung war der andere Teil, der früh geklärt wurde, da Kolumbiens Regeln dies belohnen: Wie unsere Seite zur Kennzeichnung darlegt, kann das ursprüngliche Etikett verbleiben, ergänzt durch ein zusätzliches spanisches Etikett mit Produktbezeichnung, Hersteller, Importeur und Registrierungsnummer. Zwei Details wurden mit mehr Respekt behandelt, als sie normalerweise erhalten – die Aufschriften steril und zum Einmalgebrauch auf dem physischen Etikett sowie die Tatsache, dass das Etikett den Importeur nennt, was stillschweigend bedeutet, dass ein späterer Wechsel des Importeurs auch eine Änderung der Kennzeichnung ist. GMDN-Begriffe wurden gleichzeitig festgelegt, damit das Dossier, das Etikett und spätere Vigilanz-Einreichungen die Produkte identisch beschreiben würden.

Zwei Spuren, eine Produktlinie

Dann wurden die Einreichungen getrennt, und zwar bewusst.

Die Klasse-IIb-Implantate – die Produkte, von denen der Umsatzplan tatsächlich abhing – gingen zuerst in die kontrollierte Prüfung, da nichts diese Warteschlange verkürzt und jede Woche Verzögerung zu Beginn eine Woche am Ende bedeutet.

Die Klasse-IIa-Klingen und -Fräsen wurden gleichzeitig über den automatischen Weg eingereicht, innerhalb von Tagen genehmigt und wurden zur Vorhut. Die ersten Instrumentencontainer erledigten die unspektakuläre Arbeit: Sie erprobten die Importregistrierung, den Zollweg, die ergänzenden Etiketten und das CCAA-Lager, während die Implantate noch geprüft wurden. Als die Registrierungen für die Implantate erteilt wurden, war der Import nach Kolumbien eine Routine, die der Betrieb bereits durchlaufen hatte – die erste Lieferung über den kontrollierten Weg war nicht gleichzeitig die allererste Lieferung überhaupt.

Kolumbien fügt einen stillen Anreiz hinzu, diese Reihenfolge richtig zu wählen: Gemäß Dekret 4725 muss das Produkt innerhalb von 36 Monaten nach dem Erteilungsakt vermarktet werden – und eine Registrierung, bei der dies nicht geschieht, wird automatisch widerrufen, ohne jeglichen Ermessensspielraum. Eine Registrierung, die vor dem kommerziellen Vertriebskanal gesichert wird, ist ein Vermögenswert mit ablaufender Uhr.

Die Regel, die sich während des Programms änderte

Stufenweise über Jahre eingeführt, erreichte eine Regel auf halber Strecke des Projekts ihre endgültige Frist. Resolution 1405 von 2022 verpflichtet jeden Registrierungsinhaber, UDI-DI-Codes einer anerkannten Ausgabestelle zu implementieren und über die Plattform von INVIMA einen semantischen Bericht für jedes Produkt einzureichen; ihre letzte aufgeschobene Frist – 8. Februar 2026, die Datensätze der Klassen I, IIa und IVD mit geringem Risiko abdeckt – ist nun abgelaufen, wodurch alle Klassen in den Anwendungsbereich fallen.

Der interessante Teil war zu beobachten, wo diese Pflicht tatsächlich landet. Die Codes stammen von der Ausgabestelle des Herstellers – in diesem Fall GS1. Der semantische Bericht ist vom titular einzureichen. Eine auf zwei Parteien aufgeteilte Pflicht ist eine Pflicht, die unerfüllt bleibt, wenn die Parteien davon ausgehen, dass sie der jeweils anderen obliegt – genau das, was eine beiläufige Vereinbarung mit Händlerhaltung undefiniert lässt und was eine schriftliche Rollenverteilung im Voraus klärt. Die Datensätze der Produktlinie wurden wie von der Frist gefordert in die Plattform eingegeben, neue Einreichungen enthalten nun von Anfang an Codes, und die nächste Regeländerung wird aus derselben Position heraus bewältigt werden.

Das Ergebnis und die Abrechnung

Die Zulassungen sind in Kraft – Implantate über die kontrollierte Prüfung, Instrumente über das automatische Verfahren – mit unserer Rechtsperson als titular und eingetragenem Importeur, zehn Jahren Gültigkeit für die Produktzulassungen, Verlängerungen drei Monate vor Ablauf fällig und der 36-monatigen Vermarktungsfrist durch die Instrumentenlieferungen längst Genüge getan.

Drei Realitäten nach der Zulassung überraschten den Hersteller mehr als die Zulassung selbst. Der vierteljährliche Vigilanz-Bericht ist selbst dann fällig, wenn es nichts zu berichten gibt – eine Fehlanzeige gilt dennoch als Einreichung. Eine Änderung des Importeurs ist eine Mitteilung, die innerhalb von Tagen bearbeitet wird, aber eine Änderung, die Sicherheit, Wirksamkeit, Design oder chemische Zusammensetzung betrifft, ist eine Neuzulassung, was die Terminplanung des Teams für eine geplante Überarbeitung des Produkts grundlegend veränderte. Und die Markteinführungskampagne erhielt eine ganz eigene regulatorische Bewertung: Werbeaussagen in Kolumbien müssen durch wissenschaftliche Nachweise belegt sein und dürfen den Nutzen für den Patienten nicht übertreiben – wobei der gesetzliche Vertreter dafür haftet. Die Produkte sind genau dort, wo die Chirurgen sind, die sie angefordert haben.

Was eine Produktlinie dieser Ausprägung zu den veröffentlichten Gebühren kostet:

INVIMA behördliche Gebühren (pro Produkt)

AntragOffizielle Gebühr (COP)Ca. USD
Medizinprodukt, Klasse I und IIa3,898,330~936
Medizinprodukt, Klasse IIb und III4,412,400~1,059
IVD, Klasse I und II2,570,590~617
IVD, Klasse III3,427,327~823

Nur behördliche Gebühren; Tarife wie veröffentlicht, zuletzt überprüft im Januar 2026, Änderungen vorbehalten.

Unsere jährliche Pauschalgebühr

ProdukteMedizinprodukte der Klasse I / IIa, IVDs der Klasse I / IIMedizinprodukte der Klasse IIb / III, IVDs der Klasse III
1$2,000 / Jahr$3,000 / Jahr
2$3,000 / Jahr$4,500 / Jahr
4$5,000 / Jahr$7,500 / Jahr
6$6,500 / Jahr$10,000 / Jahr
8$7,500 / Jahr$12,000 / Jahr
10$8,500 / Jahr$14,000 / Jahr

Die Pauschalgebühr deckt die Dossiererstellung und -einreichung, die Vertretung im Land, Übersetzungen, Änderungen nach der Zulassung, den Wechsel oder die Hinzufügung von Importeuren, die CCAA-Lizenzierung sowie die Unterstützung nach dem Inverkehrbringen ab; INVIMA-Gebühren, beglaubigte Übersetzungen und Übersetzungen aus Nicht-Englisch-Quellen werden separat berechnet. Ein Dreijahresvertrag sichert die Gebühren; Kataloge mit 11+ Produkten werden individuell angeboten.

Zu diesen Gebühren kalkuliert beläuft sich ein Katalog dieser Zusammensetzung – vier Instrumente der Klasse IIa über das automatische Verfahren, drei Implantatfamilien der Klasse IIb über die kontrollierte Prüfung – auf $11,000 pro Jahr an Dienstleistungsgebühren plus ungefähr USD 6,900 an einmaligen behördlichen Gebühren: eine Gesamtsumme für das erste Jahr von nahe USD 17,900, wobei der behördliche Anteil nicht erneut anfällt. Berechnen Sie Ihre eigene Kombination im Gebührenrechner.

So setzen Sie dies für Ihre Produktlinie um

Die Reihenfolge, der dieses Mandat folgte, ist die Reihenfolge, die funktioniert: Klären Sie, wer das registro hält, bevor irgendetwas eingereicht wird; bestätigen Sie die Klassifizierung anhand von Dekret 4725, anstatt davon auszugehen, dass eine Klasse des Heimatmarktes übernommen wird; reichen Sie die Produkte mit langer Durchlaufzeit zuerst ein und lassen Sie die Produkte des Schnellverfahrens den Kanal erproben; stellen Sie den Umfang von ISO 13485 und die spanische Kennzeichnung vor der Einreichung richtig fertig und nicht erst nach einem Mängelschreiben; und behandeln Sie Pflichten nach dem Inverkehrbringen – Verlängerungen, Änderungen, Vigilanz, UDI – als Teil desselben Projekts, nicht als nachträglichen Einfall.

Beginnen Sie mit der Marktseite Kolumbien, sehen Sie in unserer Fallstudie zu Endoskopen in Brasilien, wie sich dieselben Entscheidungen unter ANVISA ausgewirkt haben, oder sprechen Sie mit unserem Team über Ihre Produktlinie.

Wie wir helfen können

Bringen Sie Ihre Produktlinie nach Kolumbien

Von der Klassifizierung nach Dekret 4725 über spanische Kennzeichnung bis zur CCAA-Importeurrolle setzen wir diesen Leitfaden um.

Klassifizierungs- und Gruppierungsstrategie gemäß Dekret 4725

Dossier für den kontrollierten Zulassungsweg und spanische Kennzeichnung

Wir agieren als Registrierungsinhaber und CCAA-lizensierter Importeur

UDI-DI-Berichterstattung, Verlängerungen und Technovigilanz

Regulierungsteam bei der Vorbereitung eines Dossiers für den kontrollierten INVIMA-Zulassungsweg

Häufig gestellte Fragen

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