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INVIMA Kolumbien Kennzeichnung von Medizinprodukten

INVIMA Kolumbien Kennzeichnung von Medizinprodukten

Nach Kolumbien importierte Medizinprodukte können mit einigen Änderungen die bestehende Kennzeichnung verwenden.

Regulatory Overview

Colombia medical device label requirments

Nach Kolumbien importierte Medizinprodukte können mit einigen Änderungen die gleiche Kennzeichnung wie im Herkunftsland und in der Ursprungssprache verwenden. Hersteller können ein zusätzliches Etikett auf Spanisch anbringen, das den Namen des Geräts, den Namen und die Adresse des Herstellers, den Namen und die Adresse des Importeurs sowie die von INVIMA ausgestellte Hygieneregistrierung enthält. Das zusätzliche Etikett darf keinen Teil des Originaletiketts verdecken.

Auf den Etiketten von Medizinprodukten sollte mindestens Folgendes stehen:

  • Die Losnummer;
  • Das Ablaufdatum, falls zutreffend;
  • Spezielle Beschriftungen, wie z. B. steril, Einwegartikel usw.

Information required for Colombia medical device labels

Wie auf den meisten Märkten müssen in Kolumbien verkaufte Medizinprodukte die Mindestinformationen übermitteln, die für eine sichere Verwendung des Geräts erforderlich sind. Einige Informationen können jedoch auf einem zusätzlichen Etikett oder einer Beilage angegeben werden, zum Beispiel:

  • Verwendungszweck;
  • Packungsinhalt;
  • Lagerbedingungen;
  • Spezifische Warnungen oder Vorsichtsmaßnahmen;
  • Notwendige Informationen zur korrekten Installation des Geräts, damit es ordnungsgemäß und sicher funktioniert, sowie andere vor der Verwendung erforderliche Behandlungen (z. B. Sterilisation, Endmontage, Kalibrierung usw.);
  • Einzelheiten zur Art und Häufigkeit der vorbeugenden Wartung;
  • Einzelheiten zu allen anderen Behandlungen oder Behandlungen, die vor der Verwendung des Geräts erforderlich sind;
  • Angabe, ob das Produkt steril geliefert wird, und, wenn möglich, Methoden zur erneuten Sterilisation;
  • Angabe, ob das Produkt wiederverwendbar oder für den einmaligen Gebrauch bestimmt ist, sowie Verfahren zur Wiederverwendung, einschließlich Reinigung, Desinfektion und Verpackung;
  • Wenn das Gerät implantierbar ist, Informationen zu etwaigen Risiken, die speziell mit seiner Implantation verbunden sind.

Informationen, die nicht auf Ihr Gerät zutreffen, müssen nicht in der Kennzeichnung enthalten sein.

Advertising Medical Devices in Colombia

In Kolumbien müssen alle Behauptungen, die Sie in Werbung oder Marketing über Ihr Gerät machen, durch wissenschaftliche Beweise gestützt sein und dürfen den Nutzen für den Benutzer oder Patienten nicht überbewerten. Darüber hinaus dürfen Sie Ihr Gerät nicht in einer Weise bewerben, die eine andere Marke, ein Produkt oder eine andere Organisation diffamiert oder schädigt. Der gesetzliche Vertreter kann für die Auswirkungen von Angaben zu Medizinprodukten in der Werbung für Patienten oder die öffentliche Gesundheit haftbar gemacht werden.

Wie wir helfen können

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Häufig gestellte Fragen

Was sind die INVIMA-Anforderungen für die E-Kennzeichnung in Kolumbien?

Leider erlaubt INVIMA kein E-Labeling für Medizinprodukte und IVDs.

Wo kann ich in Kolumbien legal für mein Medizinprodukt werben?

Generell kann für Medizinprodukte der Klasse I in den Massenmedien geworben werden. Medizinprodukte und bioMedizinprodukte der Klassen IIa, IIb und III, die ausschließlich für die Verwendung durch medizinisches Fachpersonal bestimmt sind oder verschrieben werden müssen, dürfen nur in wissenschaftlichen oder technischen Publikationen beworben oder beworben werden.

Wie kann ich mein IVD in Kolumbien bewerben?

In Kolumbien können nur IVDs mit gültiger Gesundheitsregistrierung beworben werden. Alle beworbenen Ansprüche oder Vorteile müssen mit den von INVIMA gemäß der Gesundheitsregistrierung des Produkts genehmigten Ansprüchen und Indikationen übereinstimmen.

Was sind die UDI-DI-Anforderungen für Medizinprodukte in Kolumbien?

Die kolumbianische Resolution 1405 von 2022 verlangt von allen Hygieneregistrierungsinhabern für Medizinprodukte und IVDs, zur Produktidentifizierung und Rückverfolgbarkeit Unique Device Identifier – Device Identifier (UDI-DI)-Codes zu implementieren. Diese Codes müssen von anerkannten internationalen Agenturen wie GS1, HIBCC, ICCBBA, IFA, Ali Health oder ZIIOT stammen. Registrierungsinhaber müssen über die Webplattform von INVIMA einen semantischen Bericht einreichen, in dem die grundlegenden, behördlichen und kommerziellen Eigenschaften des Geräts detailliert aufgeführt sind. Der Prozess umfasst die Beschaffung von UDI-DI-Codes, die Sicherstellung der INVIMA-Genehmigung und die Zahlung einer Gebühr für den Abschluss der Einreichung. Die Konformität ist für die meisten Produkte bereits verpflichtend; für IVDs der Klassen IIa, I und Kategorie I endet die Frist bis zum 8. Februar 2026.

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