EU-EUDAMED-Registrierung für Medizinprodukte & IVD
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EUDAMED ist eine elektronische Datenbank, die entwickelt wurde, um die Transparenz, Zugänglichkeit und Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten und IVDs auf dem EU-Markt zu verbessern.
Was ist EUDAMED?
Die Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) und die Verordnung (EU) 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR) haben die Anforderung einer umfassenden elektronischen Datenbank eingeführt, die als Europäische Datenbank für Medizinprodukte (EUDAMED) bekannt ist. Diese von der Europäischen Kommission entwickelte Plattform dient dazu, die Transparenz, Zugänglichkeit und Rückverfolgbarkeit von Medizinprodukten und IVDs auf dem EU-Markt zu verbessern. EUDAMED wird von Wirtschaftsakteuren, Benannten Stellen, Behörden der Mitgliedstaaten, Angehörigen der Gesundheitsberufe und der Öffentlichkeit genutzt, um auf Produkt- und Zertifikatsinformationen zuzugreifen.
EUDAMED ist in sechs Kernmodule gegliedert:
- Akteurregistrierung
- Unique Device Identification (UDI) und Produktregistrierung
- Benannte Stellen und Zertifikate
- Klinische Prüfungen und Leistungsstudien
- Vigilanz und Überwachung nach dem Inverkehrbringen
- Marktüberwachung
Wann ist eine EUDAMED-Registrierung erforderlich?
Der Beschluss (EU) 2025/2371 der Kommission bestätigte die Funktionsfähigkeit der ersten vier EUDAMED-Module (Akteurregistrierung, UDI & Produktregistrierung, Benannte Stellen & Zertifikate und Marktüberwachung) und leitete eine sechsmonatige Übergangsfrist ein. Die verpflichtende Nutzung ist ab 28 Mai 2026 erforderlich.
Wichtige EUDAMED-Registrierungsdaten:
- 27 November 2025: Offizielle Bestätigung der Funktionsfähigkeit; sechsmonatige Übergangsfrist beginnt.
- 28 Mai 2026: Verpflichtende Nutzung der ersten vier EUDAMED-Module.
- 28 November 2026: Frist für die Registrierung von "Altprodukten", die weiterhin auf dem Markt in Verkehr gebracht werden.
- Q2 2027: Voraussichtliche verpflichtende Nutzung des Vigilanz-Moduls.
So registrieren Sie Ihr Unternehmen in EUDAMED
Hersteller (EU und Nicht-EU) sowie Hersteller von Systemen und Behandlungseinheiten (SPPP), Bevollmächtigte (AR) und Importeure sind verpflichtet, sich als Akteur in EUDAMED zu registrieren. Um sich über das Akteursmodul zu registrieren, müssen Sie ein EU-Login-Konto in EUDAMED erstellen und Grundinformationen zu Ihrem Unternehmen wie Adresse und Kontaktinformationen angeben. Sie müssen zudem wichtiges Regulierungspersonal benennen, einschließlich Ihres AR, falls Sie Ihren Sitz nicht in der EU haben. Dies beinhaltet die Benennung Ihrer für die Einhaltung der Regulierungsvorschriften zuständigen Person (PRRC).
Nach der Übermittlung wird Ihre Akteursregistrierung basierend auf Ihrem Standort im jeweiligen EU-Mitgliedstaat zur Überprüfung und Genehmigung an Ihren AR oder Ihre zuständige Behörde weitergeleitet. Nach der Genehmigung erhalten Sie eine Einzelregistrierungsnummer (SRN) und Ihr Unternehmen wird in der öffentlichen EUDAMED-Datenbank veröffentlicht.
So registrieren Sie Ihr Produkt in EUDAMED
Alle Medizinprodukte und IVD, die mit einer CE-Kennzeichnung versehen sind, müssen in EUDAMED registriert werden, einschließlich selbstzertifizierender Produkte (Medizinprodukte der Klasse I, IVD der Klasse A oder Altprodukte). Um ein Produkt oder IVD über das UDI/Produkt-Modul zu registrieren, müssen Sie detaillierte Informationen zu Ihrem Produkt bereitstellen, darunter:
- UDI (Basis-UDI, UDI-DI und UDI-PI)
- Name der UDI-Zuteilungsstelle
- Produktreferenz- / Katalognummer
- Code der Europäischen Nomenklatur für Medizinprodukte (EMDN)
- Handelsname oder Modellbezeichnung des Produkts
- Produktklassifizierung
- Produktbeschreibung und -merkmale (Einmalgebrauch, Sterilität, Lagerungsbedingungen, Warnhinweise)
- Produktinformationen über das Vorhandensein von Geweben und Zellen menschlichen oder tierischen Ursprungs oder deren Derivaten
- Alle EU-Mitgliedstaaten, in denen das Produkt bereitgestellt wird
Produktinformationen im UDI-Modul sind öffentlich zugänglich. Änderungen an wesentlichen Produktinformationen oder -merkmalen können eine neue UDI und eine aktualisierte Registrierung in EUDAMED erfordern.
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Häufig gestellte Fragen
Die Frist für die verpflichtende Nutzung der ersten vier EUDAMED-Module (Akteure, UDI/Produkte, Benannte Stellen, Marktüberwachung) ist der 28. Mai 2026 nach einer sechsmonatigen Übergangsfrist. Die Frist für die Registrierung von Altprodukten in EUDAMED ist der 28. November 2026. Die verpflichtende Nutzung des Vigilanz-Moduls wird für Q2 2027 erwartet.
Die Basis-UDI identifiziert eine Gruppe von Produkten, die denselben Zweck, dieselbe Klassifizierung, dasselbe Design und dieselben Eigenschaften aufweisen. In EUDAMED ist die Basis-UDI der Schlüssel, der auf Informationen über diese Produktgruppe verweist, erscheint jedoch nicht auf der Produktkennzeichnung. Die UDI ist der numerische oder alphanumerische Code, der auf dem Produktetikett erscheint, um dieses spezifische Produkt auf dem Markt zu identifizieren. Die UDI umfasst die UDI-Produktkennung (UDI-DI), die produktspezifisch ist, und eine UDI-Herstellungskennung (UDI-PI), die die Produkteinheit identifiziert.
Die UDI-DI ist ein Code aus numerischen oder alphanumerischen Zeichen, der für ein Produkt einmalig ist. UDI-Codes müssen von einer Ausgabestelle erworben werden, was einige Tage dauern kann. Sie müssen die UDI des Produkts und den Namen der UDI-Ausgabestelle angeben, um Ihre EUDAMED-Produktregistrierung abzuschließen.
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