Was ist ein EU-IVDR-Leistungsbewertungsbericht (PER)?
In-vitro-Diagnostika (IVD) erfordern im Vergleich zu klassischen Medizinprodukten einen etwas anderen Ansatz in Bezug auf die grundlegenden Sicherheits- und Leistungsanforderungen sowie die Durchführung der Leistungsbewertung. Wenn ein IVD die für die Diagnose vorgesehene Leistung nicht erbringt, können die daraus resultierenden Risiken gravierend sein – selbst wenn sie sich unter Umständen nicht unmittelbar manifestieren. Bleibt beispielsweise eine potenziell tödliche Infektionskrankheit aufgrund eines Versagens des IVD unentdeckt, kann eine verzögerte oder unzureichende Behandlung oder gar die Weiterverbreitung der Infektion lebensbedrohliche Folgen haben. Die europäische In-vitro-Diagnostika-Verordnung (EU IVDR 2017/746) schreibt daher strenge Anforderungen an die Leistungsbewertung vor und nach dem Inverkehrbringen vor. Ziel ist es, die mit IVD verbundenen Risiken zu kontrollieren und sicherzustellen, dass diese während ihres gesamten Lebenszyklus ihre Zweckbestimmung zuverlässig erfüllen.
Die IVDR definiert die Leistungsbewertung als einen „kontinuierlichen Prozess, bei dem Daten bewertet und analysiert werden, um die wissenschaftliche Validität, die analytische Leistung und die klinische Leistung eines Produkts im Hinblick auf seine Zweckbestimmung aufzuzeigen“. Ein Leistungsbewertungsbericht (Performance Evaluation Report, PER) dokumentiert alle Aktivitäten zur Leistungsbewertung sowie die entsprechenden Nachweise und Schlussfolgerungen; er ist integraler Bestandteil Ihrer Technischen Dokumentation (TD). Auch nach Erhalt der CE-Kennzeichnung müssen Leistungsbewertungsaktivitäten fortlaufend durchgeführt werden. Der PER ist daher kontinuierlich zu aktualisieren, solange Ihr Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird.
Anforderungen an die Leistungsbewertung unter der IVDR
Die Leistungsbewertung ist ein komplexer Prozess, der stets eine sorgfältige Planung erfordert. Bevor Sie mit den eigentlichen Arbeiten beginnen, müssen Sie einen Leistungsbewertungsplan (Performance Evaluation Plan, PEP) erstellen, der in Ihre TD aufgenommen wird. Der PEP beschreibt die im Rahmen des Leistungsbewertungsprozesses angewandten Methoden sowie deren Begründung. Zudem enthält er detaillierte Beschreibungen Ihres Produkts sowie Akzeptanzkriterien bezüglich der ausgelobten Zweckbestimmung, der beabsichtigten Verwendung (Intended Use), der Patientenpopulationen und weitere Aspekte. Eine detaillierte Auflistung der PEP-Anforderungen findet sich in Anhang XIII der IVDR. Der Leistungsbewertungsprozess ist zudem Teil der Anforderungen an das Qualitätsmanagementsystem gemäß Artikel 10 Absatz 8 Buchstabe f der IVDR.
In Ihrem PEP müssen Sie festlegen, wie Sie die drei Säulen der IVD-Leistung adressieren: die wissenschaftliche Validität, die analytische Leistung und die klinische Leistung:
- Wissenschaftliche Validität soll den Zusammenhang zwischen dem Analyten oder Marker Ihres IVD und einem klinischen Zustand belegen (z. B. die Verbindung zwischen dem SARS-CoV-2-Virus und der COVID-19-Erkrankung).
- Analytische Leistung belegt die Wirksamkeit Ihres Produkts beim Nachweis des Analyten oder Markers (z. B. der Nachweis, dass das zu bewertende Produkt zur Diagnose einer COVID-19-Erkrankung in der EU-Zielpopulation in der Lage ist, den aktuellsten SARS-CoV-2-Subtyp in einer definierten humanen Matrix nachzuweisen).
- Klinische Leistung zeigt, wie zuverlässig das IVD in den Händen der vorgesehenen Anwender – wie Patienten bzw. Laien, Klinikern etc. – funktioniert (z. B. der Nachweis, dass das zu bewertende Produkt zur Diagnose einer COVID-19-Erkrankung in der EU-Zielpopulation in der Lage ist, den aktuellsten SARS-CoV-2-Subtyp in einer definierten humanen Matrix nachzuweisen, ohne durch andere respiratorische Viren, Medikamente oder sonstige Störfaktoren beeinträchtigt zu werden).
Der Begriff „klinischer Nachweis“ (Clinical Evidence) umfasst die Daten zur wissenschaftlichen Validität, zur analytischen Leistung sowie zur klinischen Leistung, mit denen nachgewiesen wird, dass Ihr Produkt den Sicherheits- und Leistungsanforderungen entspricht.
PER-Anforderungen und Leistungsbewertung nach dem Inverkehrbringen
Der PER legt den klinischen Nachweis für Ihr Produkt sowie die Bewertung und Schlussfolgerungen qualifizierter klinischer Bewerter dar. Er umfasst die einzelnen Berichte zur wissenschaftlichen Validität, zur analytischen Leistung und zur klinischen Leistung sowie Erläuterungen zu den Methoden, die Sie für die Erhebung klinischer Nachweise, die Durchführung von Literaturrecherchen etc. herangezogen haben.
Sobald Ihr Produkt auf dem EU-Markt bereitgestellt wird, muss Ihr PER fortlaufend mit neuen Daten und Bewertungsergebnissen aus der Post-Market-Surveillance und dem Post-Market Performance Follow-up (PMPF) aktualisiert werden.
