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EU-CE-Kennzeichnung für IVD

Zuletzt geprüft:

Alle IVD müssen eine CE-Kennzeichnung erhalten, um in der Europäischen Union legal vertrieben werden zu können.

Regulatorischer Überblick

Regulatorischer Hintergrund für IVDs in der Europäischen Union

Im Jahr 2017 trat die EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika (EU IVDR 2017/746) in Kraft. Die Einführung der IVDR erhöhte die regulatorische Überwachung für den Großteil des IVD-Marktes, was bedeutet, dass viele IVD-Hersteller nach einer Übergangszeit einen neuen Konformitätsbewertungsweg für ihre IVDs beschreiten müssen, um auf dem EU-Markt zu verbleiben.

Der regulatorische Weg zur Konformität in der EU wird durch die Produktklasse des IVD und die vom Hersteller gewählte jeweilige Konformitätsbewertung bestimmt. IVDs werden entsprechend ihrem Risikoprofil und ihrer Zweckbestimmung als A nicht-steril, A steril, B, C oder D klassifiziert. Da unter der IVDR ein Klassifizierungssystem für IVDs eingeführt wird, werden alle IVDs gemäß den Durchführungs- und Klassifizierungsregeln in vier (4) Risikoklassen eingestuft. Alle mittleren und höheren Risikoklassen erfordern eine Konformitätsbewertung, die von einer akkreditierten Benannten Stelle durchgeführt wird. Unter bestimmten Bedingungen dürfen IVD-Produkte weiterhin als Bestandsprodukte („Legacy Devices“) in der EU mit eingeschränkten Anforderungen zur Erfüllung der IVDR vermarktet werden; für diese Bestandsprodukte gelten je nach Produktklasse unterschiedliche Übergangsfristen.

Um zu bestimmen, wie und wann Ihr IVD gemäß den neuen Verordnungen mit der CE-Kennzeichnung versehen werden muss oder wie lange es als Bestandsprodukt vermarktet werden darf, können die Regulierungsexperten von Pure Global eine Klassifizierungsbewertung durchführen. Dies hilft dabei, Ihr IVD nach den neuen IVDR-Klassifizierungsregeln einzustufen und die Strategie für Ihr IVD-Produkt auf dem EU-Markt darzulegen.

Regulatorischer Leitfaden zur CE-Kennzeichnung unter der IVDR

Unabhängig von der Klassifizierung müssen alle IVDs diese Anforderungen erfüllen, um die CE-Kennzeichnung unter der IVDR zu erhalten:

  • die anwendbaren allgemeinen Sicherheits- und Leistungsanforderungen (GSPRs) gemäß Anhang I der IVDR erfüllen;

  • eine Technische Dokumentation gemäß den Anhängen II und III erstellen;

  • ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) implementieren, das den Anforderungen der IVDR entspricht;

  • ein System zur einmaligen Produktkennung (Unique Device Identifier, UDI) für die Produktrückverfolgbarkeit implementieren; und

  • einen Europäischen Bevollmächtigten (EU AR, Symbol EC REP) beauftragen, falls der Hersteller seinen Sitz nicht in der EU hat.

IVDs der Klasse A nicht-steril können die Konformität selbst erklären und das CE-Kennzeichen ohne eine Konformitätsbewertung (Audit) durch eine Benannte Stelle auf ihrer Produktkennzeichnung anbringen. IVDs der Klassen A steril, B, C und D müssen jedoch ihre Technische Dokumentation für ein Audit durch eine akkreditierte Benannte Stelle einreichen; der Umfang des Audits erweitert sich für Produkte mit höherem Risiko. Nach Abschluss stellt die Benannte Stelle ein EG-Zertifikat aus und die CE-Kennzeichnung kann auf dem Produkt und seiner Kennzeichnung angebracht werden. Der Hersteller kann dann eine Konformitätserklärung (DoC) unterzeichnen und sein Produkt bei der zuständigen Behörde und/oder in EUDAMED registrieren.

Wichtige Ressourcen für die EU-MDR-CE-Kennzeichnung

Setzen Sie ein Lesezeichen für diese Links zu hilfreichen Ressourcen für die EU-IVDR-CE-Kennzeichnung:

Regulierungsbehörde und maßgebliche Quelle

Dieser Dienst gliedert sich in die aktuellen Anforderungen ein, die von der zuständigen Regulierungsbehörde verwaltet werden. Nutzen Sie diesen Glossareintrag für den Zuständigkeitsbereich, das offizielle Portal und die Kontaktstellen der Behörde; nutzen Sie diese Seite für den aufgabenspezifischen Arbeitsablauf und die Ergebnisse.

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