Regulatory background for IVDs in the European Union
Im Jahr 2017 trat die EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika (EU IVDR 2017/746) in Kraft. Die Einführung der IVDR verschärfte die Regulierungsaufsicht für den Großteil des IVD-Marktes, was bedeutet, dass viele IVD-Hersteller nach einer Übergangszeit einen neuen Weg der Konformitätsbewertung einschlagen müssen, damit ihre IVDs auf dem EU-Markt bleiben.
Der regulatorische Weg zur Konformität in der EU wird durch die Geräteklasse des IVD und die jeweilige vom Hersteller gewählte Konformitätsbewertung bestimmt. IVDs werden je nach Risikoprofil und Verwendungszweck in A unsteril, A steril, B, C oder D eingeteilt. Da im Rahmen der IVDR ein Klassifizierungssystem für IVDs eingeführt wird, werden alle IVDs gemäß den Durchführungs- und Klassifizierungsvorschriften in vier (4) Risikoklassen eingeteilt. Alle mittleren und höheren Risikoklassen erfordern eine Konformitätsbewertung durch eine akkreditierte Benannte Stelle. Unter bestimmten Bedingungen können IVD-Geräte in der EU weiterhin als Altgeräte mit begrenzten Anforderungen zur Erfüllung der IVDR vermarktet werden; Für diese Altgeräte gelten je nach Geräteklasse unterschiedliche Übergangsfristen.
Um festzustellen, wie und wann Ihr IVD gemäß den neuen Vorschriften eine CE-Kennzeichnung erhalten muss oder wie lange es als Altgerät vermarktet werden darf, können die Regulierungsexperten von Pure Global eine Klassifizierungsbewertung durchführen. Dies wird Ihnen dabei helfen, Ihr IVD gemäß den neuen IVDR-Klassifizierungsregeln zu klassifizieren und die Strategie für Ihr IVD-Gerät für den EU-Markt zu skizzieren.
CE Marking regulatory roadmap under the IVDR
Unabhängig von der Klassifizierung müssen alle IVDs diese Anforderungen erfüllen, um die CE-Kennzeichnung gemäß der IVDR zu erhalten:
die geltenden allgemeinen Sicherheits- und Leistungsanforderungen (GSPRs) gemäß Anhang I der IVDR erfüllen;
eine technische Dokumentation gemäß den Anhängen II und III erstellen;
ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) implementieren, das den Anforderungen der IVDR entspricht;
ein Unique Device Identifier (UDI)-System zur Rückverfolgbarkeit von Geräten implementieren; Und
Einen europäischen autorisierten Vertreter (EU AR, Symbol EC REP) beauftragen, wenn der Hersteller nicht in der EU ansässig ist.
Nicht sterile IVDs der Klasse A können ihre Konformität selbst erklären und das CE-Zeichen auf ihrer Gerätekennzeichnung anbringen, ohne dass eine Konformitätsbewertung (Audit) durch eine benannte Stelle erforderlich ist. Sterile IVDs der Klassen A, B, C und D müssen jedoch ihre technische Dokumentation für ein akkreditiertes Audit durch eine benannte Stelle einreichen; Der Umfang des Audits wird für Geräte mit höherem Risiko erweitert. Nach Abschluss stellt die benannte Stelle ein EG-Zertifikat aus und das CE-Zeichen kann auf dem Gerät und seiner Kennzeichnung angebracht werden. Der Hersteller kann dann eine Konformitätserklärung (DoC) unterzeichnen und sein Gerät bei der zuständigen Behörde und/oder bei EUDAMED registrieren.
Key resources for EU MDR CE Marking
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