EU-CE-Kennzeichnung für IVD
Zuletzt geprüft:
Alle IVD müssen eine CE-Kennzeichnung erhalten, um in der Europäischen Union legal vertrieben werden zu können.
Regulatorischer Hintergrund für IVDs in der Europäischen Union
Im Jahr 2017 trat die EU-Verordnung über In-vitro-Diagnostika (EU IVDR 2017/746) in Kraft. Die Einführung der IVDR erhöhte die regulatorische Überwachung für den Großteil des IVD-Marktes, was bedeutet, dass viele IVD-Hersteller nach einer Übergangszeit einen neuen Konformitätsbewertungsweg für ihre IVDs beschreiten müssen, um auf dem EU-Markt zu verbleiben.
Der regulatorische Weg zur Konformität in der EU wird durch die Produktklasse des IVD und die vom Hersteller gewählte jeweilige Konformitätsbewertung bestimmt. IVDs werden entsprechend ihrem Risikoprofil und ihrer Zweckbestimmung als A nicht-steril, A steril, B, C oder D klassifiziert. Da unter der IVDR ein Klassifizierungssystem für IVDs eingeführt wird, werden alle IVDs gemäß den Durchführungs- und Klassifizierungsregeln in vier (4) Risikoklassen eingestuft. Alle mittleren und höheren Risikoklassen erfordern eine Konformitätsbewertung, die von einer akkreditierten Benannten Stelle durchgeführt wird. Unter bestimmten Bedingungen dürfen IVD-Produkte weiterhin als Bestandsprodukte („Legacy Devices“) in der EU mit eingeschränkten Anforderungen zur Erfüllung der IVDR vermarktet werden; für diese Bestandsprodukte gelten je nach Produktklasse unterschiedliche Übergangsfristen.
Um zu bestimmen, wie und wann Ihr IVD gemäß den neuen Verordnungen mit der CE-Kennzeichnung versehen werden muss oder wie lange es als Bestandsprodukt vermarktet werden darf, können die Regulierungsexperten von Pure Global eine Klassifizierungsbewertung durchführen. Dies hilft dabei, Ihr IVD nach den neuen IVDR-Klassifizierungsregeln einzustufen und die Strategie für Ihr IVD-Produkt auf dem EU-Markt darzulegen.
Regulatorischer Leitfaden zur CE-Kennzeichnung unter der IVDR
Unabhängig von der Klassifizierung müssen alle IVDs diese Anforderungen erfüllen, um die CE-Kennzeichnung unter der IVDR zu erhalten:
die anwendbaren allgemeinen Sicherheits- und Leistungsanforderungen (GSPRs) gemäß Anhang I der IVDR erfüllen;
eine Technische Dokumentation gemäß den Anhängen II und III erstellen;
ein Qualitätsmanagementsystem (QMS) implementieren, das den Anforderungen der IVDR entspricht;
ein System zur einmaligen Produktkennung (Unique Device Identifier, UDI) für die Produktrückverfolgbarkeit implementieren; und
einen Europäischen Bevollmächtigten (EU AR, Symbol EC REP) beauftragen, falls der Hersteller seinen Sitz nicht in der EU hat.
IVDs der Klasse A nicht-steril können die Konformität selbst erklären und das CE-Kennzeichen ohne eine Konformitätsbewertung (Audit) durch eine Benannte Stelle auf ihrer Produktkennzeichnung anbringen. IVDs der Klassen A steril, B, C und D müssen jedoch ihre Technische Dokumentation für ein Audit durch eine akkreditierte Benannte Stelle einreichen; der Umfang des Audits erweitert sich für Produkte mit höherem Risiko. Nach Abschluss stellt die Benannte Stelle ein EG-Zertifikat aus und die CE-Kennzeichnung kann auf dem Produkt und seiner Kennzeichnung angebracht werden. Der Hersteller kann dann eine Konformitätserklärung (DoC) unterzeichnen und sein Produkt bei der zuständigen Behörde und/oder in EUDAMED registrieren.
Wichtige Ressourcen für die EU-MDR-CE-Kennzeichnung
Setzen Sie ein Lesezeichen für diese Links zu hilfreichen Ressourcen für die EU-IVDR-CE-Kennzeichnung:
- Verordnung (EU) über In-vitro-Diagnostika 2017/746
- Leitfaden zu Klassifizierungsregeln für In-vitro-Diagnostika gemäß Verordnung (EU) 2017/746
- EUDAMED-Datenbank
Regulierungsbehörde und maßgebliche Quelle
Dieser Dienst gliedert sich in die aktuellen Anforderungen ein, die von der zuständigen Regulierungsbehörde verwaltet werden. Nutzen Sie diesen Glossareintrag für den Zuständigkeitsbereich, das offizielle Portal und die Kontaktstellen der Behörde; nutzen Sie diese Seite für den aufgabenspezifischen Arbeitsablauf und die Ergebnisse.
Starten Sie den Vertrieb Ihres IVD in der Europäischen Union
Die IVDR-Übergangsfristen rücken näher. Wir prüfen Ihr QMS und die Technische Dokumentation und bahnen den Weg zur CE-Kennzeichnung für Alt- und neue IVD.

Häufig gestellte Fragen
Wie bereits erwähnt, benötigen alle IVD gemäß IVDR ein QMS, wobei die Anforderungen je nach Klassifizierung leicht variieren. Nicht-sterile Produkte der Klasse A müssen ein minimales QMS implementieren, das den Anforderungen der IVDR entspricht, benötigen jedoch kein Audit. Alle anderen Klassen müssen ein vollständiges QMS implementieren und sich einem Audit ihres QMS durch eine Benannte Stelle unterziehen. Die meisten Hersteller implementieren ein QMS nach EN ISO 13485, da dieses die allgemeinen Anforderungen erfüllt, obwohl eine Zertifizierung nach EN ISO 13485 gemäß IVDR nicht vorgeschrieben ist.
Benannte Stellen (Notified Bodies, NBs) sind akkreditierte Organisationen, die Medizinprodukte und IVD bewerten und EG-Zertifikate für die CE-Kennzeichnung ausstellen. Ihre Benannte Stelle führt eine Konformitätsbewertungsprüfung Ihrer Technischen Dokumentation sowie ein Audit Ihres QMS und Ihrer Technischen Dokumentation durch, um sicherzustellen, dass Ihr Produkt die Anforderungen an Sicherheit und Leistung erfüllt. Sie müssen eine von den zuständigen Behörden gemäß IVDR akkreditierte Benannte Stelle wählen, um Ihre Konformitätsbewertung durchzuführen.
Die regulatorische Infrastruktur und die IVD-Branche hatten mit dem Übergang zur IVDR zu kämpfen, was zu mehreren Verzögerungen und Änderungen führte, um zusätzliche Übergangsfristen einzuführen. Für alle Bestandsprodukte, insbesondere für Produkte mit hohem Risiko, beginnen die endgültigen Übergangsfristen ab 2027. Darüber hinaus müssen alle IVD-Bestandsprodukte bis Mai 2025 über ein IVDR-konformes QMS verfügen, und von nicht-sterilen Produkten der Klasse A wird erwartet, dass sie seit dem 26. Mai 2022 bereits vollständig mit der IVDR konform sind. Die Auslauffristen zur Erlangung der IVDR-CE-Kennzeichnung, d. h. das Ende des Übergangszeitraums, lauten für die einzelnen Klassifizierungen wie folgt: Klasse D: Dezember 31, 2027 Klasse C: Dezember 31, 2028 Klasse B: Dezember 31, 2029 Klasse A steril: Dezember 31, 2029 Hersteller müssen zweieinhalb Jahre vor ihrer offiziellen Übergangsfrist einen Antrag bei einer Benannten Stelle einreichen. Für Klasse D endet die Antragsfrist im Mai 26, 2025. Dieser Schritt soll genügend Zeit für die Konformitätsbewertung durch die Benannte Stelle einräumen, die je nach Risikoklasse und Qualität der vorgelegten Daten voraussichtlich zwischen 12 und 24 Monate in Anspruch nehmen wird. Dieser Zeitrahmen kann durch ein gut strukturiertes und organisiertes QMS sowie eine entsprechende Technische Dokumentation erheblich verkürzt werden. Je früher Sie sich auf diesen Übergang vorbereiten, desto unwahrscheinlicher ist es, dass Verzögerungen bei der Konformitätsbewertung auftreten und Sie auf dem EU-Markt präsent bleiben.
In der IVDR (Artikel 2 Absatz 7) wird ein In-vitro-Diagnostikum für die Begleitdiagnostik (Companion Diagnostic) definiert als „ein Produkt, das für die sichere und wirksame Verwendung eines entsprechenden Arzneimittels unerlässlich ist, um a) vor und/oder während der Behandlung die Patienten zu ermitteln, bei denen der meiste Nutzen aus der Behandlung mit dem entsprechenden Arzneimittel zu erwarten ist, oder b) vor und/oder während der Behandlung die Patienten zu ermitteln, bei denen ein erhöhtes Risiko schwerwiegender unerwünschter Reaktionen infolge der Behandlung mit dem entsprechenden Arzneimittel besteht.“ Die IVDR stuft Begleitdiagnostika gemäß Regel 3 f) in Klasse C ein, was die Einbindung einer Benannten Stelle erfordert. Allgemeine Konformitätsbewertungsverfahren für CDx gemäß IVDR-Artikel 48 umfassen die Anhänge IX bis XI. Bei CDx konsultiert die Benannte Stelle eine von den Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2001/83/EG des Europäischen Parlaments und des Rates benannte zuständige nationale Behörde (NCA) oder die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA). Die EMA/NCA prüft die Kurzbericht über Sicherheit und Leistung (SSP) des CDx innerhalb eines Bewertungszeitraums von 60 Tagen.
Ein Prozess,
mehrere Märkte
Wenn Sie mit Pure Global zusammenarbeiten, öffnet ein einziger Registrierungsprozess den Zugang zu mehreren Ländern. Unsere globalen Tochtergesellschaften machen diesen effizienten Weg möglich.
Sprechen wir,
wo immer Sie sind.
Ob Sie weitere Informationen suchen oder bereit zur Zusammenarbeit sind: Wir begleiten Sie durch jeden Schritt des regulatorischen Prozesses.
Kontakt










